Das private Baurecht umfasst alle Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten am Bau, z.B. Bauherr, Bauunternehmer, Architekt, Handwerker, Bauträger, Generalunternehmer usw.

In den seltensten Fällen läuft ein Bauvorhaben völlig reibungslos ab. Eine frühzeitige Unterstützung durch einen Rechtsanwalt ist daher ratsam.

Das private Baurecht umfasst unter anderem die folgenden Gebiete:

  • Bauvertragsrecht
    (Prüfung und Erstellung von Bauverträgen, VOB/B)
  • Baumängel
    (Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen u.a.)
  • Werklohnansprüche
    (Durchsetzung von Vergütungsansprüchen, Abwehr von unberechtigten Forderungen)
  • Sicherungsrechte
    (Bauhandwerkersicherung u.a.)
  • Architektenrecht
  • Grundstücksrecht
  • Immobilienrecht
  • u.a.

Das öffentliche Baurecht umfasst alle Rechtsverhältnisse zwischen Bürger und Staat im Bereich des Bauens (siehe auch Rechtsgebiet Verwaltungsrecht). Bei nahezu jedem Bauvorhaben spielen behördliche Entscheidungen eine Rolle, z.B. die Erteilung einer Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

Das öffentliche Baurecht umfasst unter anderem die folgenden Gebiete:

  • Baugenehmigung
  • Bauplanungsrecht (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan u.a.)
  • Bauordnungsrecht (Baugestaltung, Brandschutz u.a.)
  • Bauaufsichtliche Maßnahmen (Baueinstellung, Baubeseitigung, Nutzungsuntersagung u.a.)
  • Nachbarschutz (Abstandsflächen, Nachbarunterschrift u.a.)
  • u.a.

In allen Fragen des Baurechts ist Rechtsanwalt Fabian Seidel der richtige Ansprechpartner. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht und bildet sich auf diesem Gebiet regelmäßig fort.