Transparenzregister: Eintragungspflicht – Fristen – Strafen
Das Transparenzregister wurde bereits 2017 mit Inkrafttreten des Geldwäschegesetz (GWG) eingeführt. Nachdem inzwischen die Übergangfristen für die Eintragung von Unternehmen sämtlicher Rechtsformen sowie Vereine abgelaufen sind, hat das Transparenzregister einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum Vollregister erreicht. Wir erläutern, welche Meldepflichten sich für Unternehmen ergeben und was getan werden kann, wenn diese versäumt wurden.