Berufung und Revision im Steuerstrafverfahren
Bei einer Verurteilung wegen eines Steuerdelikts zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe kann das Urteil einem höheren Gericht zur Überprüfung vorgelegt werden. Dies geschieht durch die Rechtsmittel der Berufung oder der Revision. Zwischen beiden Rechtsmitteln bestehen wichtige Unterschiede, die wir Ihnen im folgenden Beitrag aufzeigen. Außerdem erläutern wir, wann Berufung oder Revision eingelegt werden können und worauf bei der Einlegung des jeweiligen Rechtsmittels zu achten ist.