zurück zum Baurecht

Architektenrecht

Im Architektenrecht beraten und vertreten wir Architekten, Ingenieure, Bauherren und andere Projektbeteiligte bei allen rechtlichen Fragen rund um Planung, Vertrag, Vergütung und Haftung. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen, bei Honorarstreitigkeiten sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich der Vergütung. Wir prüfen Honorarvereinbarungen, beraten zu Zusatzleistungen, Nachträgen und Kündigungssituationen und setzen offene Vergütungsansprüche durch. Ebenso vertreten wir Auftraggeber bei der Abwehr unberechtigter Honorarforderungen.

Ein weiterer Fokus ist die Haftung im Architektenrecht. Wir beraten bei Planungsfehlern, Überwachungsfehlern, Kostenüberschreitungen und sonstigen Pflichtverletzungen. Dabei vertreten wir sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Abwehr von Schadensersatz- und Mängelansprüchen.

Wir bieten Ihnen im Architektenrecht eine persönliche, fundierte und praxisorientierte Beratung – außergerichtlich und vor Gericht.

zuletzt aktualisiert:
12.03.2026

Brauchen Sie eine sichere Beratung?

Anwalt kontaktieren
No items found.