Rechtsanwalt, Partner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit von Dr. Tobias Mayer bildet die engagierte Verteidigung gegen steuerstrafrechtliche und wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe. Hierauf ist er spezialisiert, was sich in seiner langjährigen Erfahrung und einschlägigen Zusatzausbildungen spiegelt. Darüber hinaus berät er Unternehmer zu gesellschaftsrechtlichen Fragen sowie Unternehmen, Selbstständige und private Mandanten im Steuerrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Erbrecht: Dr. Mayer begleitet Unternehmerfamilien und private Mandanten bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge und vertritt sie in erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

„Mein Berufsverständnis als Rechtsanwalt ist von Zuverlässigkeit und Ehrgeiz geprägt. Wenn ich Ihr Mandat übernehme, mache ich Ihren Fall zu dem meinen. Dazu gehört, mich eng mit Ihnen abzustimmen, das Problem in allen Facetten zu erörtern und sämtliche möglichen Lösungsansätze auszuloten.“

Drei Fachanwaltschaften: Spezialexpertise im Steuerstrafrecht & umfassende Kompetenz im Wirtschaftsrecht

Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt hat sich Dr. Tobias Mayer laufend weiter qualifiziert. Die verschiedenen Fachanwaltstitel belegen seine umfassende wirtschaftsrechtliche Kompetenz sowie seine Spezialisierung im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht:

  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Fernuniversität Hagen)
  • zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE)
  • zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV e. V.)
  • zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
  • Master of Laws Taxation (Steuerwissenschaften) – LL.M.
  • Master of Laws Compliance – LL.M.
  • Promotion – Dr. iur.

Vermögensnachfolge: Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht zusammengedacht

Wo unternehmerisches Vermögen vererbt wird, reicht ein Testament allein nicht aus. Was tatsächlich geschieht, entscheidet das Zusammenspiel von letztwilliger Verfügung, Gesellschaftsvertrag und Steuerrecht. Genau an dieser Schnittstelle liegt die Erfahrung von Dr. Tobias Mayer: Er stimmt Nachfolgeklauseln, Einziehungs- und Abfindungsregelungen mit dem Testament ab, beziffert Pflichtteilsrisiken und plant die Liquidität, die für Abfindungen und Steuern benötigt wird.

Für private Nachlässe berät und vertritt er bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen ebenso wie in der Auseinandersetzung, etwa beim Pflichtteil, bei der Auflösung einer Erbengemeinschaft oder im streitigen Erbscheinsverfahren. Auf Wunsch übernimmt er auch das Amt des Testamentsvollstreckers, um die Umsetzung über die kritischen Jahre nach dem Erbfall zu sichern. Dass erbschaftsteuerliche Fragen dabei nicht ausgelagert, sondern im selben Mandat bearbeitet werden, ist für ihn selbstverständlich.

Die Lösung muss individuell sein wie Ihr Fall

Kein Fall gleicht dem anderen. Es gibt keine schablonenhaften Lösungen: Ihr Anliegen bestimmt, welches Vorgehen sinnvoll ist. Die Strategie muss genau zu Ihren Bedürfnissen, Ihrem Unternehmen oder Ihrer privaten Situation passen. Der persönliche Austausch mit Mandanten und die intensive Befassung mit den Details eines Falls sind für Dr. Tobias Mayer entscheidend, um eine individuelle Beratungsleistung zu erbringen.

Ein Blick für wirtschaftliche Gegebenheiten

Als Partner einer auf Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei agiert Dr. Tobias Mayer zudem selbst als Unternehmer – und diese unternehmerische Perspektive prägt seine gesamte Arbeitsweise. Juristische Lösungen erhalten nach seinem Verständnis nur dann Anerkennung, wenn diese nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch umsetzbar und praxisnah sind - und zwar immer im Einklang mit den wirtschaftlichen Erfordernissen und Zielen. Der unternehmerische Blick für pragmatische und zielführende Lösungen ist fester Bestandteil seiner Arbeit. Dass ein zielorientiertes Vorgehen gerichtliche Streitigkeiten vermeidet, wenn es möglich ist, versteht sich von selbst.

Ehrenamtliche Tätigkeiten

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