Unser Standort in München

Von unserem Büro in der Residenzstraße, unweit des Odeonsplatzes, betreuen wir Mandantinnen und Mandanten aus der gesamten Metropolregion München. Die wirtschaftliche Dichte der Landeshauptstadt, von DAX-Konzernen und Versicherungen über Technologie und Life Sciences bis zu einem der teuersten Immobilienmärkte Europas, prägt die Fälle, die uns hier begegnen. Unsere Beratung ist auf genau dieses Umfeld zugeschnitten.

Adresse

Baumann Mayer Seidel
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Residenzstraße 23
80333 München

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Steuerrecht in München

München ist Sitz zahlreicher Konzernzentralen, vermögender Privatpersonen und international tätiger Unternehmen. Entsprechend anspruchsvoll sind die steuerlichen Fragestellungen: Konzern- und Verrechnungspreise, Wegzugsbesteuerung, Immobilien- und Vermögensnachfolge sowie umsatzsteuerliche Gestaltungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Wir begleiten Sie gegenüber den Münchner Finanzämtern, in Betriebsprüfungen und in Einspruchs- und Klageverfahren.

Für den Regierungsbezirk Oberbayern ist erstinstanzlich das Finanzgericht München zuständig. Wir vertreten Sie dort ebenso wie im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und stimmen die steuerliche Beratung eng mit der wirtschaftlichen Zielsetzung ab.

Praxishinweis: Gerade bei hochpreisigen Münchner Immobilien und Unternehmensbeteiligungen entscheidet die frühzeitige Strukturierung über die spätere Steuerlast. Eine Prüfung vor Vertragsschluss ist regelmäßig günstiger als jede spätere Korrektur.

Steuerstrafrecht in München

Die Steuerfahndung und die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) sind in München personell gut ausgestattet und gehen konsequent gegen Steuerhinterziehung vor. Ermittlungsverfahren betreffen häufig Auslandssachverhalte, Kapitalanlagen und unternehmerische Konstellationen mit hohem Streitwert. Wir übernehmen die Kommunikation mit Finanzamt, BuStra und Staatsanwaltschaft und prüfen in jeder Phase, ob und wie sich das Verfahren diskret beenden lässt.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ist ein zentrales Instrument, das jedoch hohe formale Anforderungen stellt. Anklagen verhandelt in München das Land- oder Amtsgericht. Wir begleiten Sie durch alle Instanzen.

Achtung: Erfahren Sie von einer bevorstehenden Prüfung oder Durchsuchung, ist eine Selbstanzeige meist gesperrt (§ 371 Abs. 2 AO). Sprechen Sie uns an, bevor Sie tätig werden.

Wirtschaftsstrafrecht in München

Bei der Staatsanwaltschaft München I besteht eine Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen. Ihre Verfahren reichen von Betrug und Untreue (§§ 263, 266 StGB) über Insolvenzdelikte bis zu Vorwürfen im Kapitalmarkt- und Subventionsbereich. Die Landeshauptstadt als Finanz-, Technologie- und Medienstandort bringt komplexe, oft international verflochtene Sachverhalte mit sich.

Wir verteidigen Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmen, auch mit Blick auf die Verbandsverantwortlichkeit nach §§ 30, 130 OWiG. Anklagen werden vor den Wirtschaftsstrafkammern des Landgerichts München I verhandelt.

Praxishinweis: Bei einer Durchsuchung gilt: Ruhe bewahren, den Beschluss aushändigen lassen, keine spontanen Erklärungen abgeben und unverzüglich anwaltliche Hilfe hinzuziehen.

Baurecht in München

Kaum eine Region ist von Bautätigkeit und Nachverdichtung so geprägt wie München. Hohe Grundstückswerte, angespannter Wohnungsmarkt und ein reges Interesse an Projektentwicklungen führen regelmäßig zu Konflikten, privatrechtlich zwischen Bauherren, Planern und Unternehmen ebenso wie öffentlich-rechtlich bei Genehmigungen, Nachbarklagen und Bauleitplanung.

Im privaten Baurecht begleiten wir Sie bei Bau- und Architektenverträgen, Mängel- und Vergütungsstreitigkeiten. Im öffentlichen Baurecht ist für Oberbayern das Verwaltungsgericht München zuständig, in zweiter Instanz der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Sitz in München.

Praxishinweis: Nachbarrechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen sind fristgebunden. Wer als Bauherr oder Nachbar betroffen ist, sollte den Bescheid umgehend prüfen lassen.

Gesellschaftsrecht in München

Als Standort vieler Konzerne, Mittelständler und einer lebendigen Start-up-Szene bietet München ein breites gesellschaftsrechtliches Beratungsfeld: Gründung und Umwandlung, Beteiligungs- und Finanzierungsrunden, Gesellschafterstreit, Geschäftsführerhaftung sowie Unternehmenskäufe. Wir gestalten Verträge vorausschauend und vertreten Sie, wenn Konflikte eskalieren.

Streitigkeiten aus Gesellschaftsverhältnissen werden vor den Kammern für Handelssachen des Landgerichts München I geführt. Wir verbinden gesellschaftsrechtliche Gestaltung mit steuerlicher und, wo nötig, strafrechtlicher Perspektive aus einer Hand.

Gut zu wissen: Klare Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu Beschlussfassung, Abfindung und Nachfolge verhindern die meisten Streitigkeiten, bevor sie entstehen.

Erbrecht in München

München hat den teuersten Immobilienmarkt Deutschlands, und das verändert Erbfälle grundlegend. Schon ein einzelnes Reihenhaus überschreitet die Freibeträge deutlich, Pflichtteilsansprüche erreichen regelmäßig sechsstellige Beträge, und Erbengemeinschaften blockieren sich über Objekte, die keiner der Beteiligten allein finanzieren kann. Hinzu kommt die internationale Prägung der Stadt: ausländische Staatsangehörigkeit, Zweitwohnsitze in Österreich oder Italien, Wegzug im Ruhestand. Solche Sachverhalte werfen die Frage auf, welches Erbrecht überhaupt gilt und welcher Staat besteuert.

Nachlassgericht ist das Amtsgericht München, über Beschwerden entscheidet das Oberlandesgericht München. Pflichtteils- und Erbschaftsklagen führen wir vor dem Landgericht München I. Wir verbinden die erbrechtliche Vertretung mit der steuerlichen Bewertung und, wo Unternehmensvermögen betroffen ist, mit der gesellschaftsrechtlichen Seite.

Praxishinweis: Wer eine Münchner Immobilie erbt, sollte die Berichtigung des Grundbuchs innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragen. In diesem Zeitraum ist sie gebührenfrei, danach bemisst sich die Gebühr nach dem Grundstückswert und fällt hier entsprechend hoch aus.

Verwaltungsrecht in München

Als Landeshauptstadt ist München Sitz zahlreicher Behörden, Ministerien und der Regierung von Oberbayern. Für Unternehmen und Privatpersonen entstehen daraus vielfältige Berührungspunkte mit dem Verwaltungsrecht, von Genehmigungen für gewerbliche Anlagen über Immissionsschutz und Gaststättenrecht bis zu Fragen des öffentlichen Dienstes und des Beamtenrechts. Wir vertreten Sie gegenüber Behörden im Antrags- und Widerspruchsverfahren und setzen Ihre Rechte notfalls gerichtlich durch.

Zentrale Verfahrensordnung ist die VwGO, ergänzt durch das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz sowie die einschlägigen Fachgesetze wie GewO und BImSchG. Erstinstanzlich ist für Oberbayern das Verwaltungsgericht München zuständig, in zweiter Instanz der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Sitz in München.

Praxishinweis: Widerspruch und Klage gegen belastende Bescheide sind an kurze Fristen gebunden. Ein Bescheid sollte sofort nach Zugang auf die Rechtsbehelfsfristen geprüft werden, da sonst Bestandskraft eintritt.

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