Rechtsanwalt, Partner

Benedikt Perlet, LL.M.

Fachanwalt für Steuerrecht

Benedikt Perlet ist auf die Beratung in den Bereichen Steuerstrafrecht, Steuerrecht spezialisiert. Da Fälle im Steuerstrafrecht häufig in Verbindung mit wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen auftreten, ist er auch in diesem Bereich versiert. Die ganzheitliche Beratung der Mandanten – sowohl präventiv als auch in Sondersituationen – steht dabei im Vordergrund. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Erbrecht, dort insbesondere an der Schnittstelle zur Erbschaft- und Schenkungsteuer.

„Für mich ist Kommunikation der Schlüssel zum Erfolg: Erst durch den engen Austausch mit meinen Mandanten, das direkte Gespräch auf Augenhöhe, können praxistaugliche und erfolgreiche Lösungen für individuelle Herausforderungen entwickelt werden. Eine sehr gute Erreichbarkeit und klare Empfehlungen gehören dazu.“

Umfassende Beratung – nicht nur in Sondersituationen

Rechtsanwalt Perlet bietet neben seinem Fokus auf steuerstrafrechtliche und wirtschaftsstrafrechtliche Angelegenheiten Unternehmen und deren Gesellschaftern eine umfassende Beratung zu allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, von der Gründung bis hin zu sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Veränderungen sowie zu Fragen der Corporate Governance und Compliance.

Im Steuerrecht begleitet er darüber hinaus Privatpersonen in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten und übernimmt die Vertretung in Einspruchs- und Klageverfahren. Unternehmen erhalten von ihm eine fundierte Beratung zu allen Aspekten des Unternehmenssteuerrechts, insbesondere zur Tax Compliance.

Im Erbrecht begleitet er Mandanten bei der vorweggenommenen Erbfolge, bei Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt und bei der Unternehmensnachfolge. Für Erben übernimmt er die Abwicklung gegenüber dem Finanzamt, von der Anzeige des Erwerbs bis zur Erbschaftsteuererklärung, und vertritt sie im Einspruchs- und Klageverfahren, wenn Bewertungsansätze angegriffen werden müssen.

Vermögensnachfolge und Nachlass: die steuerliche Seite

Bei größeren Nachlässen entscheidet die steuerliche Gestaltung häufig über das wirtschaftliche Ergebnis. Benedikt Perlet prüft Bewertungen von Grundbesitz und Gesellschaftsanteilen, arbeitet mit dem Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, ordnet die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen ein und überwacht deren Lohnsummen- und Behaltensfristen über die gesamte Laufzeit. Ausführlich dazu unsere Seite zur Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Eine Besonderheit ergibt sich aus seiner Zusatzqualifikation zu Kryptowerten. Digitale Vermögenswerte werfen im Erbfall gleich mehrere Fragen auf: Zugang und Sicherung der Bestände, Bewertung zum Todestag, Nachweis gegenüber dem Finanzamt und die Behandlung stiller Reserven. Erben, in deren Nachlass solche Werte liegen, finden hier eine Kombination aus erbrechtlicher und steuerlicher Bearbeitung, die selten angeboten wird.

Rechtliche Beratung muss pragmatisch umsetzbar sein

Aufgrund seiner Tätigkeit als Unternehmensjurist eines MDAX-Konzerns ist Benedikt Perlet bestens mit den Anforderungen von Rechtsabteilungen sowie der Unternehmensleitung vertraut, ganz besonders im steuerstrafrechtlichen Kontext. Mandanten dürfen von ihm klare Empfehlungen und praxistaugliche Lösungen erwarten.

Die Arbeitsweise von Benedikt Perlet zeichnet sich durch eine hohe Responsiveness aus. Er sucht den direkten Austausch mit seinen Mandanten, kann die Sachlage klar verständlich erläutern und so im Zusammenspiel die besten Lösungen entwickeln.

Kurzbiografie & Qualifikationen

Veröffentlichungen

  • Der BauUnternehmer, Ausgabe 196 / Dezember 2024 / Januar 2025, "Rechtssicherer Vertrag ist gut, Compliance-Programm ist besser". In diesem Beitrag haben unsere Rechtsanwälte Dr. Tobias Mayer und Benedikt Perlet das Thema Scheinselbstständigkeit von Subunternehmern in der Baubranche vertieft dargestellt.
Anwalt kontaktieren
 E-Mail an kanzlei@bms-recht.de