Unser Standort in Nürnberg

Seit 2024 ist unsere Kanzlei nun auch in Nürnberg vertreten. Wir bieten Ihnen erstklassige Beratung in Steuer- und Rechtsfragen und legen großen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung. Unser Team aus spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten entwickelt praxisnahe Lösungen, die auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Besuchen Sie uns an unserem Standort in Nürnberg - wir freuen uns auf Sie!

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90443 Nürnberg

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Steuerrecht in Nürnberg

Die Metropolregion Nürnberg lebt von einem breiten industriellen Mittelstand, von Zulieferern, Handwerksbetrieben und familiengeführten Handelsunternehmen. Die steuerlichen Fragen, die uns hier erreichen, betreffen deshalb seltener Konzernstrukturen als vielmehr Betriebsprüfungen, Verrechnungen zwischen verbundenen Unternehmen der Familie, Nachfolgegestaltungen und die steuerliche Behandlung von Grundstücken im Betriebsvermögen.

Für die Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberpfalz ist erstinstanzlich das Finanzgericht Nürnberg zuständig, das seinen Sitz in der Stadt hat. Wir vertreten Sie dort, im Einspruchsverfahren gegenüber den Nürnberger Finanzämtern und in der Revision vor dem Bundesfinanzhof.

Praxishinweis: Der Verlauf einer Betriebsprüfung entscheidet sich in den ersten Wochen. Wer die Prüfungsanordnung anwaltlich prüfen und die Kommunikation von Beginn an steuern lässt, vermeidet Feststellungen, die sich später nur noch mühsam korrigieren lassen.

Steuerstrafrecht in Nürnberg

Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle gehen in Mittelfranken konsequent vor, und die Verfahren betreffen längst nicht nur große Vermögen. Häufig geht es um Kassenführung in bargeldintensiven Betrieben, um nicht erklärte Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalanlagen und um die Abgrenzung zwischen Gestaltungsfehler und Vorsatz.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ist auch heute ein wirksames Instrument, sie stellt jedoch hohe formale Anforderungen und ist gesperrt, sobald ein Verfahren bekannt gegeben oder eine Prüfung angekündigt wurde. Anklagen verhandeln das Amtsgericht Nürnberg oder das Landgericht Nürnberg-Fürth. Wir übernehmen die Kommunikation mit Finanzamt, Bußgeld- und Strafsachenstelle und Staatsanwaltschaft.

Achtung: Sprechen Sie mit uns, bevor Sie etwas nacherklären. Eine unvollständige Selbstanzeige entfaltet keine Straffreiheit, liefert den Behörden aber ein vollständiges Geständnis.

Wirtschaftsstrafrecht in Nürnberg

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ist die größte im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Die Verfahren reichen von Betrug und Untreue nach den §§ 263, 266 StGB über Insolvenzdelikte bis zum Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB, das in der bau- und zuliefernahen Wirtschaft der Region regelmäßig im Zusammenhang mit Werkverträgen und Scheinselbstständigkeit auftaucht.

Wir verteidigen Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmen, auch mit Blick auf die Verbandsverantwortlichkeit nach den §§ 30, 130 OWiG. Anklagen werden vor den Wirtschaftsstrafkammern des Landgerichts Nürnberg-Fürth verhandelt, Rechtsmittel entscheidet das Oberlandesgericht Nürnberg.

Praxishinweis: Bei einer Durchsuchung gilt: Ruhe bewahren, den Beschluss aushändigen lassen, keine spontanen Erklärungen abgeben und unverzüglich anwaltliche Hilfe hinzuziehen.

Baurecht in Nürnberg

In der Städteachse Nürnberg, Fürth und Erlangen entstehen laufend Wohn- und Gewerbeprojekte, oft auf Nachverdichtungsflächen und in gewachsener Nachbarschaft. Daraus ergeben sich sowohl privatrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Bauherren, Planern und ausführenden Unternehmen als auch öffentlich-rechtliche Konflikte über Genehmigungen, Abstandsflächen und Nachbarrechtsbehelfe.

Im privaten Baurecht begleiten wir Sie bei Bau- und Architektenverträgen sowie bei Mängel- und Vergütungsstreitigkeiten. Im öffentlichen Baurecht ist für Mittelfranken das Verwaltungsgericht Ansbach zuständig, in zweiter Instanz der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit seiner Zweigstelle in Ansbach.

Praxishinweis: Nachbarrechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen sind fristgebunden. Wer als Bauherr oder Nachbar betroffen ist, sollte den Bescheid umgehend prüfen lassen, bevor Bestandskraft eintritt.

Gesellschaftsrecht in Nürnberg

Für die Familienunternehmen der Region ist das Gesellschaftsrecht selten ein abstraktes Thema. Es geht um die Aufnahme der nächsten Generation, um den Ausstieg eines Gesellschafters, um Finanzierungsrunden junger Unternehmen aus dem Umfeld der Universität Erlangen-Nürnberg und immer wieder um Konflikte, die entstehen, weil ein Gesellschaftsvertrag aus den neunziger Jahren die heutige Lage nicht mehr abbildet.

Wir gestalten Verträge und Satzungen, begleiten Umstrukturierungen und vertreten Sie im Streitfall vor den Kammern für Handelssachen des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Steuerliche und, wo nötig, strafrechtliche Fragen bearbeiten wir dabei aus einer Hand.

Gut zu wissen: Abfindungsklauseln, die an Buchwerte anknüpfen, stammen häufig aus alten Musterverträgen. Sie können unwirksam sein oder zu Ergebnissen führen, die keiner der Gesellschafter heute noch will.

Erbrecht in Nürnberg

Die Metropolregion Nürnberg ist mittelständisch geprägt, und das zeigt sich in den Erbfällen, die uns hier begegnen. Häufig geht es nicht um ein einzelnes Haus, sondern um einen Betrieb mit Grundbesitz, Maschinen und Verbindlichkeiten, der auf mehrere Kinder übergeht, von denen nur eines im Unternehmen mitarbeitet. Solche Konstellationen erzeugen zuverlässig Streit über Bewertung, Abfindung und Pflichtteil, und sie gefährden die Liquidität des Betriebs in dem Moment, in dem er ohnehin einen Führungswechsel verkraften muss.

Nachlassgericht ist das Amtsgericht Nürnberg, über Beschwerden entscheidet das Oberlandesgericht Nürnberg. Erbrechtliche Zivilverfahren werden vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth geführt. Wir stimmen Testament und Gesellschaftsvertrag aufeinander ab, bevor daraus ein Verfahren wird, und vertreten Sie, wenn es dafür zu spät ist.

Gut zu wissen: Widersprechen sich Testament und Gesellschaftsvertrag, setzt sich in aller Regel der Gesellschaftsvertrag durch. Beide Dokumente gehören deshalb gemeinsam auf den Tisch und nicht nacheinander.

Verwaltungsrecht in Nürnberg

Nürnberg ist Sitz mehrerer Bundesbehörden, darunter die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sowie der Regierung von Mittelfranken. Für Unternehmen und Privatpersonen entstehen daraus vielfältige Berührungspunkte mit dem Verwaltungsrecht, von Genehmigungen für gewerbliche Anlagen über Immissionsschutz und Gaststättenrecht bis zu Fragen des öffentlichen Dienstes.

Zentrale Verfahrensordnung ist die VwGO, ergänzt durch das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz und die einschlägigen Fachgesetze wie GewO und BImSchG. Erstinstanzlich ist für Mittelfranken das Verwaltungsgericht Ansbach zuständig, in zweiter Instanz der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Zweigstelle in Ansbach.

Praxishinweis: Widerspruch und Klage gegen belastende Bescheide sind an kurze Fristen gebunden. Ein Bescheid sollte sofort nach Zugang auf die Rechtsbehelfsbelehrung geprüft werden, da sonst Bestandskraft eintritt.

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