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Bau- und Werkverträge

Bau- und Werkverträge bilden die rechtliche Grundlage nahezu jedes Bauvorhabens. Sie regeln, welche Leistungen geschuldet sind, wann diese zu erbringen sind, wie die Vergütung ausgestaltet ist und welche Rechte bei Mängeln, Verzögerungen oder Vertragsstörungen bestehen. Wir beraten Sie umfassend im Werkvertrags- und Bauvertragsrecht und unterstützen Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Gerade im Bau- und Architektenrecht kommt es auf klare vertragliche Regelungen an. Unklare Leistungsbeschreibungen, Streit über Nachträge, Verzögerungen bei der Bauausführung oder Mängel am Werk führen häufig zu wirtschaftlich erheblichen Auseinandersetzungen. Wir helfen Ihnen, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Werkvertrag

Der Werkvertrag ist die grundlegende Vertragsform für die Herstellung eines bestimmten Erfolgs. Entscheidend ist, dass nicht lediglich eine Tätigkeit geschuldet wird, sondern ein konkretes Ergebnis, etwa die mangelfreie Herstellung, Instandsetzung oder Bearbeitung eines Werks. Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um Vertragsschluss, Vergütung, Abnahme, Gewährleistung, Mängelrechte und Kündigung.

Bauvertrag

Der Bauvertrag ist eine besondere Form des Werkvertrags und betrifft insbesondere die Herstellung, Wiederherstellung, Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks. Da Bauvorhaben regelmäßig komplex, zeitintensiv und abstimmungsbedürftig sind, gelten hierfür besondere rechtliche Anforderungen. Wir begleiten Auftraggeber, Unternehmer und Baubeteiligte bei der Vertragsgestaltung sowie bei Nachträgen, Bauablaufstörungen, Vergütungsfragen und Mängelstreitigkeiten.

Verbraucherbauvertrag

Der Verbraucherbauvertrag betrifft Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über den Bau eines neuen Gebäudes oder über erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude. Diese Vertragsform unterliegt besonderen Schutzvorschriften. Wir beraten sowohl private Bauherren als auch Unternehmen zu den rechtlichen Anforderungen und prüfen, ob die vertraglichen Regelungen wirksam, vollständig und interessengerecht ausgestaltet sind.

Architekten- und Ingenieurvertrag

Der Architekten- und Ingenieurvertrag regelt vor allem Planungs- und Überwachungsleistungen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben. In der Praxis geht es häufig um Fragen zur geschuldeten Leistung, zur Vergütung, zur Koordination der Projektbeteiligten und zur Haftung bei Planungs- oder Überwachungsfehlern. Wir unterstützen Architekten, Ingenieure, Bauherren und Unternehmen bei der Vertragsprüfung und der Durchsetzung oder Abwehr von Honorar- und Haftungsansprüchen.

Bauträgervertrag

Der Bauträgervertrag ist rechtlich besonders anspruchsvoll, weil er die Verpflichtung zur Eigentumsverschaffung mit der Pflicht zur Errichtung oder Fertigstellung eines Bauwerks verbindet. Für Erwerber wie auch für Bauträger kommt es hier auf eine rechtssichere Vertragsgestaltung und eine sorgfältige Prüfung der gegenseitigen Rechte und Pflichten an. Wir beraten bei der Prüfung von Bauträgerverträgen und vertreten Ihre Interessen bei Mängeln, Verzögerungen und sonstigen Pflichtverletzungen.

Unsere Beratung im Bau- und Werkvertragsrecht

Wir beraten private Bauherren, Unternehmen, Bauträger, Architekten, Ingenieure, Handwerksbetriebe und Bauunternehmer in allen Fragen rund um Bau- und Werkverträge. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung, die Begleitung während der Bauausführung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • der Prüfung und Gestaltung von Werkverträgen, Bauverträgen und Bauträgerverträgen
  • der rechtlichen Bewertung von Nachträgen und Vergütungsforderungen
  • Fragen zur Abnahme, Gewährleistung und Mängelhaftung
  • der Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen
  • Streitigkeiten wegen Bauzeitverzögerungen und Bauablaufstörungen
  • Kündigungen, Vertragsstörungen und Haftungsfragen

Mit einer vorausschauenden Beratung sorgen wir dafür, dass rechtliche Risiken frühzeitig erkannt, Konflikte möglichst vermieden und Ihre wirtschaftlichen Interessen konsequent gewahrt werden.

zuletzt aktualisiert:
12.03.2026

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