Werklohn- & Honoraransprüche
Vergütungsansprüche sind im Bau- und Architektenrecht regelmäßig Gegenstand wirtschaftlich erheblicher Auseinandersetzungen. Wir beraten bei der Durchsetzung und Abwehr von Werklohn- und Honoraransprüchen.
Werklohnansprüche betreffen die Vergütung des Unternehmers für die erbrachte Werkleistung. Grundlage sind in erster Linie die vertraglichen Vereinbarungen, ergänzend die gesetzlichen Vorgaben. Die Fälligkeit tritt grundsätzlich mit der Abnahme ein. Mängel können den Vergütungsanspruch beeinflussen; in Betracht kommen insbesondere eine Minderung der Vergütung, Zurückbehaltungsrechte oder weitere Einwendungen.
Honoraransprüche betreffen vor allem Architekten, Ingenieure und sonstige Planungsbeteiligte. Maßgeblich sind auch hier der Vertrag und der konkret beauftragte Leistungsumfang. In der Praxis besteht Streit häufig über Zusatzleistungen, einzelne Leistungsphasen, die Abrechnung sowie über die Auswirkungen von Planungs- und Überwachungsfehlern.
Wir beraten und vertreten bei der rechtlichen Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Vergütungsansprüchen im Bau- und Architektenrecht.
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