Steuerfahndung oder BuStra ermitteln gegen Sie?

Wir verteidigen Sie im Ermittlungsverfahren in München

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Sachkenntnis und Erfahrung

Wir beraten und vertreten Sie diskret und kompetent im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren, insbesondere bei

  • Ermittlungen der Steuerfahndung und der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra)
  • der Wahrnehmung Ihrer Beschuldigtenrechte von Beginn an
  • Vorladungen zur Vernehmung als Beschuldigter oder Zeuge
  • der Beantragung und Auswertung der Akteneinsicht
  • der Kommunikation mit Finanzamt, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft
  • der Erwiderung auf Vorwürfe und der Entwicklung einer Verteidigungslinie
  • dem Hinwirken auf eine Einstellung des Verfahrens nach §§ 153, 153a StPO oder § 398 AO

und allen weiteren Fragen im laufenden Ermittlungsverfahren. Bei uns in München bekommen Sie immer umgehend einen Termin.

Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Ihre Rechte als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren

Sobald gegen Sie ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, stehen Ihnen umfassende Rechte zu. Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht selbst belasten und haben das Recht zu schweigen. Niemand ist verpflichtet, zur eigenen Überführung beizutragen. Über Ihren Verteidiger können wir Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und so erkennen, worauf sich der Verdacht stützt.

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen ohne anwaltlichen Rat ab. Voreilige Aussagen gegenüber der Steuerfahndung lassen sich später kaum korrigieren und können die Verteidigung erschweren.

Rufen Sie uns sofort an! Je früher wir für Sie tätig werden können, desto mehr können wir für Sie erreichen. Wir nehmen umgehend Akteneinsicht, erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten und beraten Sie auf Wunsch diskret im Hintergrund.

Beste Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte in München

Dr. Tobias Mayer, LL.M. hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in München und ist zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. hat er mit hohem persönlichem Engagement schon zahlreiche Ermittlungsverfahren begleitet und dabei bestmögliche Ergebnisse wie die Einstellung des Verfahrens erreichen können.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt und zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht
  • Konsequente Wahrung Ihrer Beschuldigtenrechte von Beginn an
  • Schnelle Akteneinsicht und klare Verteidigungsstrategie
  • Schnelle Terminvergabe – auch abends oder am Wochenende
  • 24h-Notruf: 0170 - 44 11 444
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Tobias Mayer - Anwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsrecht

Benedikt Perlet, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Benedikt Perlet - Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

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