Kompetenz und Erfahrung
Unser Anwalt für Gesellschaftsrecht in München berät und vertritt Gastronomen, Hoteliers und Betreiber von Schank- und Speisewirtschaften engagiert in allen Fragen des Gaststättenrechts:
- Beantragung der Gaststättenerlaubnis nach dem Bayerischen Gaststättengesetz
- Gestattung für vorübergehenden Gaststättenbetrieb nach § 12 GastG
- Beratung zu Sperrzeiten und deren Verkürzung oder Verlängerung
- Auflagen zu Lärmschutz, Jugendschutz und Außenbewirtschaftung
- Verteidigung gegen Widerruf oder Rücknahme der Erlaubnis
- Abwehr von Betriebsuntersagungen und Zwangsmaßnahmen
- Nachbarbeschwerden wegen Immissionen und Stellplatzfragen
- Widerspruch, Klage und Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht
sowie bei allen weiteren öffentlich-rechtlichen Fragen Ihres Gastronomiebetriebs. Bei uns bekommen Sie immer umgehend einen Termin bei einem erfahrenen Anwalt für Gaststättenrecht.
Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung im Gaststätten- und Verwaltungsrecht erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Wenn Auflagen den Betrieb gefährden
Belastende Auflagen, verkürzte Sperrzeiten oder gar der Widerruf der Erlaubnis können den Fortbestand eines Betriebs unmittelbar bedrohen. Wir prüfen jeden Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit, suchen wo möglich das Gespräch mit der Behörde und legen andernfalls fristgerecht Widerspruch ein oder erheben Klage zum Verwaltungsgericht. Häufig lassen sich überzogene Auflagen bereits im Verwaltungsverfahren auf ein verträgliches Maß zurückführen.
Ordnet die Behörde die sofortige Vollziehung an, beantragen wir die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO, damit Ihr Betrieb bis zur Entscheidung in der Hauptsache fortgeführt werden kann. Die Fristen sind kurz, daher sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.
Beste Beratung durch Ihren spezialisierten Rechtsanwalt in München
Rechtsanwalt Fabian Seidel verfügt über langjährige Erfahrung im Gaststättenrecht und Verwaltungsrecht. Er hat schon zahlreiche Gastronomen bei Erlaubnisverfahren und gegenüber der Ordnungsbehörde vertreten und ihre Betriebe erfolgreich verteidigt. Als Anwalt für Gaststättenrecht in München steht er für konsequente Interessenvertretung, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen und eine schnelle, pragmatische Bearbeitung Ihres Falls.
Ihre Vorteile im Überblick
- Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte für Gaststätten- und Verwaltungsrecht
- Erfahrung mit Erlaubnis, Sperrzeiten, Auflagen und Widerruf nach GastG und BayGastG
- Abwehr von Betriebsuntersagungen und belastenden Nebenbestimmungen
- Widerspruch, Klage und Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht
- Schnelle Terminvergabe – auch abends oder am Wochenende
Ihre Ansprechpartner

Fabian Seidel
Verkehrsgünstige Lage in der Innenstadt von München
Residenzstraße 23
80333 München
