Ermittlungen wegen Geldwäsche nach § 261 StGB?

Wir verteidigen Sie beim Vorwurf der Geldwäsche in München

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Sachkenntnis und Erfahrung

Wir beraten und vertreten Sie diskret und kompetent bei allen Vorwürfen der Geldwäsche, insbesondere bei

  • dem Vorwurf der Geldwäsche nach § 261 StGB
  • dem Verbergen, Umtauschen oder Transferieren von inkriminierten Vermögenswerten
  • der leichtfertigen Geldwäsche und der Abgrenzung von erlaubtem Handeln
  • Verstößen gegen die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
  • Sorgfalts-, Identifizierungs- und Verdachtsmeldepflichten für Verpflichtete
  • der Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten nach §§ 73 ff. StGB
  • Vorwürfen im Zusammenhang mit Bargeschäften, Immobilien und Kryptowerten

und allen weiteren Delikten rund um die Geldwäsche. Bei uns in München bekommen Sie immer umgehend einen Termin.

Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

An Ihrer Seite im Geldwäscheverfahren

Seit der Neufassung des § 261 StGB erfasst der Tatbestand der Geldwäsche grundsätzlich Vermögenswerte aus jeder rechtswidrigen Vortat. Schon ein eingehender Geldbetrag oder die Beteiligung an einer Transaktion kann genügen, um in den Verdacht der Geldwäsche zu geraten, häufig ohne eigenes Wissen um die Herkunft der Mittel. Eine frühzeitige und sachkundige Verteidigung ist deshalb entscheidend.

Erhalten Sie eine Vorladung, wird ein Konto gesperrt oder steht eine Durchsuchung im Raum, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen ohne anwaltlichen Rat abgeben. Unüberlegte Angaben gegenüber Ermittlungsbehörden oder Bank können Ihre Lage verschlechtern.

Rufen Sie uns sofort an! Je früher wir für Sie tätig werden können, desto mehr können wir für Sie erreichen. Wir nehmen umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte, prüfen die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung und die Freigabe gesicherter Vermögenswerte und beraten Sie auf Wunsch diskret im Hintergrund.

Beste Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte in München

Dr. Tobias Mayer, LL.M. hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in München und ist zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. hat er mit hohem persönlichem Engagement schon zahlreiche Mandanten in Geldwäscheverfahren verteidigt und dabei bestmögliche Ergebnisse wie die Einstellung des Verfahrens erreichen können.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht
  • Erfahrung mit § 261 StGB und den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
  • Bundesweite und diskrete Verteidigung – auch bei gesperrten Konten
  • Schnelle Terminvergabe – auch abends oder am Wochenende
  • 24h-Notruf: 0170 - 44 11 444
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

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Dr. Tobias Mayer - Anwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsrecht

Benedikt Perlet, LL.M.

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Benedikt Perlet - Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

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