Schadensersatz oder persönliche Inanspruchnahme?

Geschäftsführerhaftung – Ihr Anwalt in München verteidigt Ihre Interessen

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Kompetenz und Erfahrung

Unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in München beraten und vertreten Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschaften kompetent und engagiert in allen Fragen der Geschäftsführerhaftung:

  • Haftung gegenüber der Gesellschaft nach § 43 GmbHG
  • Haftung wegen verspäteter Insolvenzantragstellung (§ 15a InsO)
  • Haftung für Steuern und Sozialabgaben (§ 69 AO, § 266a StGB)
  • Verletzung der Kapitalerhaltung und verbotener Zahlungen
  • Pflichtverletzungen bei der Geschäftsführung und Compliance
  • D&O-Versicherung und Deckungsfragen
  • Entlastung, Verzicht und Haftungsbegrenzung
  • Abwehr von Regress- und Schadensersatzansprüchen

sowie bei allen weiteren Fragen zur Geschäftsführerhaftung. Bei uns bekommen Sie immer umgehend einen Termin.

Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung im Gesellschaftsrecht erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Geschäftsführerhaftung früh erkennen und Risiken begrenzen

Geschäftsführer haften nach § 43 GmbHG mit ihrem Privatvermögen, wenn sie die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns verletzen. Gerade in der Krise kommen Haftungstatbestände aus Insolvenz-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht hinzu, die schnell existenzbedrohend werden.

Wir prüfen Ihre konkrete Haftungslage, sichern Beweise, klären die Deckung Ihrer D&O-Versicherung und entwickeln eine Verteidigungsstrategie. Je früher Sie uns einschalten, desto besser lassen sich Ansprüche abwehren oder begrenzen.

Beste Beratung durch erfahrenen Fachanwalt

Rechtsanwalt Dr. Tobias Mayer, LL.M. ist als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in München tätig. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. hat er schon zahlreiche Geschäftsführer und Vorstände in Haftungsfragen beraten oder gerichtlich vertreten.

Auch steuerliche Gesichtspunkte spielen dabei eine wichtige Rolle. Durch die enge Kooperation mit einem Steuerberater bietet Ihnen die Kanzlei eine kompetente Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
  • Für Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschaften
  • Abwehr von Haftungsansprüchen nach § 43 GmbHG
  • Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand
  • Jederzeit kurzfristige Termine möglich – auch am Wochenende
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Tobias Mayer - Anwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsrecht

Benedikt Perlet, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Benedikt Perlet - Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

Franziska Gehentges, LL.M.

Rechtsanwältin
Franziska Gehentges - Anwältin für Gesellschafts- & Steuerrecht

Verkehrsgünstige Lage in der Innenstadt von München

Residenzstraße 23
80333 München