Untersagung nach § 35 GewO? Jetzt handeln!

Gewerbeuntersagung droht? Ihr Anwalt in München wehrt sie ab

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Kompetenz und Erfahrung

Ich berate und vertrete Gewerbetreibende, Geschäftsführer und Selbständige engagiert bei der Abwehr einer drohenden oder bereits verfügten Gewerbeuntersagung. Als Ihr Anwalt in München unterstütze ich Sie dabei, Ihre gewerbliche Existenz zu sichern und behördliche Maßnahmen wirksam abzuwehren:

  • Verteidigung gegen Untersagung wegen Unzuverlässigkeit nach § 35 GewO
  • Stellungnahmen im Anhörungsverfahren der Gewerbebehörde
  • Abwehr der erweiterten Gewerbeuntersagung für weitere Tätigkeiten
  • Beratung bei Steuerrückständen, Sozialabgaben und Eintragungen im Vollstreckungsregister
  • Vorlage tragfähiger Sanierungs- und Tilgungskonzepte
  • Widerspruch und Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht
  • Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die sofortige Vollziehung
  • Antrag auf Wiedergestattung des Gewerbes nach § 35 Abs. 6 GewO

sowie bei allen weiteren Fragen rund um den Erhalt Ihrer gewerblichen Existenz. Bei mir bekommen Sie immer umgehend einen Termin.

Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung im Gewerbe- und Verwaltungsrecht erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Schnelles Handeln sichert Ihre Existenz

Eine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO trifft Sie an der wirtschaftlichen Wurzel und ist meist sofort vollziehbar. Bereits im Anhörungsverfahren lässt sich die behördliche Annahme der Unzuverlässigkeit häufig entkräften, etwa durch ein belastbares Tilgungskonzept oder den Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse.

Ist der Untersagungsbescheid bereits ergangen, lege ich fristgerecht Widerspruch ein und beantrage im Eilverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, damit Sie Ihr Gewerbe bis zur Entscheidung in der Hauptsache fortführen können. Die Fristen sind kurz. Rufen Sie mich sofort an! Je früher wir tätig werden, desto mehr kann ich für Sie erreichen.

Spezialisierter Anwalt in München zur Abwehr einer Gewerbeuntersagung

Rechtsanwalt Fabian Seidel verfügt über langjährige Erfahrung im Gewerbe- und Verwaltungsrecht. Er hat schon zahlreiche Gewerbetreibende gegen drohende Untersagungen verteidigt und ihre Interessen im Eilverfahren und vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich durchgesetzt.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte für Gewerbe- und Verwaltungsrecht
  • Erfahrung mit Untersagungen wegen Unzuverlässigkeit nach § 35 GewO
  • Wirksame Verteidigung schon im Anhörungsverfahren der Gewerbebehörde
  • Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die sofortige Vollziehung
  • 24h-Erreichbarkeit bei Eilverfahren
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Fabian Seidel

Rechtsanwalt, Partner
Fabian Seidel - Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Baurecht

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80333 München