Schätzung nach Betriebsprüfung erhalten?

Hinzuschätzung des Finanzamts – Unsere Anwälte in München wehren sie ab

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Kompetenz und Erfahrung

Unsere Anwälte in München beraten und vertreten Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen umfassend bei Hinzuschätzungen des Finanzamts:

  • Abwehr von Hinzuschätzungen der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO
  • Prüfung behaupteter Buchführungs- und Aufzeichnungsmängel
  • Bewertung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenführung und Belegwesen (GoBD)
  • Kritische Überprüfung von Zeitreihenvergleich, Ausbeutekalkulation und Geldverkehrsrechnung
  • Vorgehen gegen Sicherheitszuschläge und pauschale Schätzungen
  • Einspruch gegen geänderte Steuerbescheide nach Betriebsprüfung
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO
  • Abgrenzung zum Steuerstrafverfahren nach § 370 AO

sowie bei allen weiteren Fragen rund um Schätzungen der Finanzbehörde. Bei uns bekommen Sie immer umgehend einen Termin.

Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung im Steuerrecht erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Hinzuschätzungen müssen schlüssig sein

Kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln, darf es sie nach § 162 AO schätzen. Voraussetzung ist regelmäßig, dass die Buchführung formelle oder materielle Mängel aufweist und deshalb verworfen werden kann. Doch nicht jeder Mangel rechtfertigt eine Hinzuschätzung, und das Ergebnis muss in sich schlüssig, wirtschaftlich möglich und am Einzelfall ausgerichtet sein.

Wir prüfen, ob die behaupteten Mängel tatsächlich vorliegen und ob die gewählte Schätzungsmethode sachgerecht angewandt wurde. Häufig sind die Annahmen überzogen oder die Berechnung fehlerhaft. Mit fundierten Einwendungen und gegebenenfalls einer eigenen Vergleichsrechnung erreichen wir oft eine erhebliche Reduzierung der Nachforderung.

Beste Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte in München

Rechtsanwalt Dr. Tobias Mayer, LL.M. in München verfügt über langjährige Erfahrung im Steuer- und Steuerstrafrecht. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. hat er schon zahlreiche Mandanten gegen überhöhte Hinzuschätzungen verteidigt und Steuernachforderungen deutlich gesenkt. Durch die enge Kooperation mit einem Steuerberater bietet Ihnen die Kanzlei eine kompetente Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte im Steuer- und Steuerstrafrecht
  • Prüfung behaupteter Buchführungsmängel und der Schätzung nach § 162 AO
  • Kritische Analyse von Schätzungsmethoden und Sicherheitszuschlägen
  • Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand
  • 24h-Notruf: 0170 - 44 11 444
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Tobias Mayer - Anwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsrecht

Benedikt Perlet, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Benedikt Perlet - Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

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80333 München