Kompetenz und Erfahrung
Unsere Anwälte in München beraten und vertreten Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen umfassend bei Hinzuschätzungen des Finanzamts:
- Abwehr von Hinzuschätzungen der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO
- Prüfung behaupteter Buchführungs- und Aufzeichnungsmängel
- Bewertung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenführung und Belegwesen (GoBD)
- Kritische Überprüfung von Zeitreihenvergleich, Ausbeutekalkulation und Geldverkehrsrechnung
- Vorgehen gegen Sicherheitszuschläge und pauschale Schätzungen
- Einspruch gegen geänderte Steuerbescheide nach Betriebsprüfung
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO
- Abgrenzung zum Steuerstrafverfahren nach § 370 AO
sowie bei allen weiteren Fragen rund um Schätzungen der Finanzbehörde. Bei uns bekommen Sie immer umgehend einen Termin.
Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung im Steuerrecht erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Hinzuschätzungen müssen schlüssig sein
Kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln, darf es sie nach § 162 AO schätzen. Voraussetzung ist regelmäßig, dass die Buchführung formelle oder materielle Mängel aufweist und deshalb verworfen werden kann. Doch nicht jeder Mangel rechtfertigt eine Hinzuschätzung, und das Ergebnis muss in sich schlüssig, wirtschaftlich möglich und am Einzelfall ausgerichtet sein.
Wir prüfen, ob die behaupteten Mängel tatsächlich vorliegen und ob die gewählte Schätzungsmethode sachgerecht angewandt wurde. Häufig sind die Annahmen überzogen oder die Berechnung fehlerhaft. Mit fundierten Einwendungen und gegebenenfalls einer eigenen Vergleichsrechnung erreichen wir oft eine erhebliche Reduzierung der Nachforderung.
Beste Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte in München
Rechtsanwalt Dr. Tobias Mayer, LL.M. in München verfügt über langjährige Erfahrung im Steuer- und Steuerstrafrecht. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. hat er schon zahlreiche Mandanten gegen überhöhte Hinzuschätzungen verteidigt und Steuernachforderungen deutlich gesenkt. Durch die enge Kooperation mit einem Steuerberater bietet Ihnen die Kanzlei eine kompetente Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand.
Ihre Vorteile im Überblick
- Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte im Steuer- und Steuerstrafrecht
- Prüfung behaupteter Buchführungsmängel und der Schätzung nach § 162 AO
- Kritische Analyse von Schätzungsmethoden und Sicherheitszuschlägen
- Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand
- 24h-Notruf: 0170 - 44 11 444
Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Benedikt Perlet, LL.M.
Verkehrsgünstige Lage in der Innenstadt von München
Residenzstraße 23
80333 München
