Vor dem Notartermin oder bei Mängeln nach dem Kauf?

Erfahrener Anwalt für Immobilienkaufverträge in München

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Kompetenz und Erfahrung beim Immobilienkaufvertrag

Als erfahrene Anwälte in München beraten und vertreten wir Käufer, Verkäufer und Erwerber von Bauträgerobjekten umfassend rund um den Immobilienkaufvertrag in München:

  • Prüfung und Gestaltung von Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen
  • Prüfung notarieller Immobilienkaufverträge vor der Beurkundung
  • Bauträgerverträge nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Sicherung von Ratenzahlungen und Fertigstellungsbürgschaften
  • Gewährleistung und Mängelrechte beim Immobilienerwerb nach §§ 434 ff. BGB
  • Rückabwicklung, Rücktritt und Minderung des Kaufpreises
  • Grundschuldbestellung, Auflassung und Vormerkung im Grundbuch
  • Sach- und Rechtsmängel, verschwiegene Baumängel und Arglist beim Immobilienkaufvertrag

sowie bei allen weiteren Fragen rund um den Erwerb und die Veräußerung von Immobilien. Bei uns in München bekommen Sie immer umgehend einen Termin. Durch unsere langjährige Spezialisierung im Immobilienrecht erreichen wir als Rechtsanwälte in München beim Immobilienkaufvertrag das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Sicherheit vor dem Notartermin - Immobilienkaufvertrag prüfen lassen

Ein Immobilienkauf ist für die meisten Mandanten die größte Investition ihres Lebens. Der notarielle Immobilienkaufvertrag ist nach der Beurkundung nur noch schwer zu korrigieren. Deshalb prüfen wir als Anwälte in München den Entwurf rechtzeitig vor dem Notartermin und weisen Sie auf nachteilige Klauseln, ungeklärte Lasten oder unzureichende Sicherheiten hin.

Beim Bauträgervertrag achten wir besonders auf die Einhaltung der MaBV, eine sachgerechte Abnahmeregelung sowie auf wirksame Gewährleistungsansprüche. Wir prüfen zudem die vereinbarten Zahlungsraten, die Absicherung durch Bürgschaften und die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu Ihren Gunsten.

Treten nach dem Erwerb verschwiegene Mängel auf, setzen wir als Rechtsanwälte in München Ihre Rechte auf Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz oder Rückabwicklung aus dem Immobilienkaufvertrag konsequent durch. Hat der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, kann er sich nicht auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss berufen, sodass Ihre Ansprüche auch bei einem Kauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung bestehen bleiben.

Beste Beratung durch Ihren Anwalt in München beim Immobilienkaufvertrag

Rechtsanwalt Fabian Seidel verfügt als Anwalt in München über langjährige Erfahrung im Immobilien- und Baurecht. Er hat schon zahlreiche Käufer, Verkäufer und Erwerber von Bauträgerobjekten beim Immobilienkaufvertrag beraten und ihre Ansprüche bei Mängeln oder Streitigkeiten erfolgreich durchgesetzt.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Prüfung von Immobilien-, Grundstücks- und Bauträgerverträgen vor der Beurkundung
  • Beratung für Käufer, Verkäufer und Erwerber von Bauträgerobjekten
  • Durchsetzung von Mängelrechten, Minderung und Rückabwicklung
  • Langjährige Erfahrung im Immobilien- und Baurecht
  • Schnelle Terminvergabe – auch abends oder am Wochenende
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Fabian Seidel

Rechtsanwalt, Partner
Fabian Seidel - Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Baurecht

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