Vorwurf der Bestechung oder Bestechlichkeit?

Wir verteidigen Sie bei Korruption und Bestechung in München

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Sachkenntnis und Erfahrung

Wir beraten und vertreten Sie diskret und kompetent bei allen Vorwürfen aus dem Bereich Korruption und Bestechung, insbesondere bei

  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB
  • Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung gegenüber Amtsträgern nach §§ 331, 333 StGB
  • Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträgern nach §§ 332, 334 StGB
  • besonders schweren Fällen der Bestechlichkeit und Bestechung nach § 335 StGB
  • der Abgrenzung zulässiger Zuwendungen von strafbaren Vorteilen
  • Compliance-Verstößen, Geschenken, Einladungen und Sponsoring
  • Verbandssanktionen und Bußgeldverfahren gegen Unternehmen nach § 30 OWiG

und allen weiteren Delikten im Zusammenhang mit Korruption. Bei uns in München bekommen Sie immer umgehend einen Termin.

Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

An Ihrer Seite im Korruptionsverfahren

Korruptionsvorwürfe treffen häufig Entscheidungsträger in Unternehmen und im öffentlichen Dienst und können zu Geld- und Freiheitsstrafen, Berufsverboten und der Abschöpfung von Vermögenswerten führen. Oft ist die Grenze zwischen einer üblichen Geschäftsbeziehung und einem strafbaren Vorteil schwer zu ziehen. Eine frühzeitige und sachkundige Verteidigung ist deshalb entscheidend.

Erhalten Sie eine Vorladung oder steht eine Durchsuchung im Raum, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen ohne anwaltlichen Rat abgeben. Unüberlegte Angaben gegenüber Ermittlungsbehörden können Ihre Lage erheblich verschlechtern.

Rufen Sie uns sofort an! Je früher wir für Sie tätig werden können, desto mehr können wir für Sie erreichen. Wir nehmen umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte, prüfen die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung und beraten Sie oder Ihr Unternehmen auf Wunsch diskret im Hintergrund.

Beste Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte in München

Dr. Tobias Mayer, LL.M. hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in München und ist zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. hat er mit hohem persönlichem Engagement schon zahlreiche Mandanten in Korruptionsverfahren verteidigt und dabei bestmögliche Ergebnisse wie die Einstellung des Verfahrens erreichen können.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht
  • Erfahrung mit §§ 299, 331 ff. StGB im geschäftlichen Verkehr und gegenüber Amtsträgern
  • Bundesweite und diskrete Verteidigung von Unternehmen und Entscheidungsträgern
  • Schnelle Terminvergabe – auch abends oder am Wochenende
  • 24h-Notruf: 0170 - 44 11 444
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Tobias Mayer - Anwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsrecht

Benedikt Perlet, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Benedikt Perlet - Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

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