Abberufung oder Kündigung des Anstellungsvertrags?

Kündigung des GmbH-Geschäftsführers: Ihr Anwalt in München

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Kompetenz und Erfahrung

Wir beraten und vertreten GmbH-Geschäftsführer und Gesellschaften kompetent und engagiert bei der Kündigung des Geschäftsführers:

  • Abberufung als Organ durch Gesellschafterbeschluss (§ 38 GmbHG)
  • Kündigung des Anstellungsvertrags (Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB)
  • Trennung von Organstellung und Anstellungsverhältnis
  • Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB)
  • Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung (§ 46 GmbHG)
  • Abfindung, Restgehalt und nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Geltendmachung oder Abwehr von Haftungsansprüchen
  • Aufhebungsvereinbarung und einvernehmliche Trennung

sowie bei allen weiteren Fragen rund um die Kündigung des GmbH-Geschäftsführers und die Beendigung der Geschäftsführertätigkeit. Bei uns bekommen Sie immer umgehend einen Termin.

Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung im Gesellschaftsrecht erreichen wir als Rechtsanwälte in München für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Organstellung und Anstellungsvertrag unterscheiden

Die Abberufung als GmbH-Geschäftsführer und die Kündigung des Anstellungsvertrags sind rechtlich zwei getrennte Vorgänge. Die Abberufung nach § 38 GmbHG ist grundsätzlich jederzeit möglich, das Anstellungsverhältnis endet dagegen nur unter Einhaltung der dienstvertraglichen Voraussetzungen für die Kündigung des GmbH-Geschäftsführers.

Diese Trennung wird in der Praxis oft übersehen und führt zu vermeidbaren Fehlern. Als spezialisierte Anwälte in München prüfen wir Ihre Verträge und Beschlüsse genau und vertreten Sie konsequent bei der Kündigung des GmbH-Geschäftsführers – ob Sie als Geschäftsführer betroffen sind oder als Gesellschaft die Trennung umsetzen wollen.

Beste Beratung durch erfahrenen Rechtsanwalt in München

Rechtsanwalt Dr. Tobias Mayer, LL.M. ist als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in München tätig. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. haben sie schon zahlreiche Geschäftsführer und Gesellschaften bei der Kündigung des GmbH-Geschäftsführers, der Abberufung und der gerichtlichen Vertretung in München beraten.

Auch steuerliche Gesichtspunkte spielen bei der Kündigung des GmbH-Geschäftsführers eine wichtige Rolle. Durch die enge Kooperation mit einem Steuerberater bietet Ihnen unsere Kanzlei in München eine kompetente Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
  • Für GmbH-Geschäftsführer und Gesellschaften
  • Trennung von Abberufung (§ 38 GmbHG) und Anstellungsvertrag
  • Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand
  • Jederzeit kurzfristige Termine möglich – auch am Wochenende
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Tobias Mayer - Anwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsrecht

Benedikt Perlet, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Benedikt Perlet - Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

Franziska Gehentges, LL.M.

Rechtsanwältin
Franziska Gehentges - Anwältin für Gesellschafts- & Steuerrecht

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Residenzstraße 23
80333 München