Drohendes Bußgeld nach dem Geldwäschegesetz?

Meldepflicht vergessen? Mi Ihrem Anwalt in München jetzt Transparenzregister-Eintragung nachhholen

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Kompetenz und Erfahrung

Unsere Anwälte in München beraten und vertreten Gesellschaften, Geschäftsführer und wirtschaftlich Berechtigte kompetent und engagiert, wenn eine Meldepflicht zum Transparenzregister vergessen wurde::

  • Nachholung versäumter Meldungen wirtschaftlich Berechtigter
  • Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten (§§ 3, 19 GwG)
  • Meldepflichten und Mitteilungspflichten zum Transparenzregister (§§ 18 ff., 20 GwG)
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide (§ 56 GwG)
  • Reaktion auf Anhörungen des Bundesverwaltungsamts
  • Prüfung von Unstimmigkeitsmeldungen
  • Aktualisierung bei Anteils- und Gesellschafterwechsel
  • Aufbau interner Prozesse zur künftigen Fristwahrung

sowie bei allen weiteren Fragen rund um geldwäscherechtliche Meldepflichten. Bei uns in München bekommen Sie immer umgehend einen Termin.

Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung im Gesellschaftsrecht beraten wir Unternehmen seit vielen Jahren erfolgreich zu Meldepflichten, dem Transparenzregister und dem Geldwäscherecht.

Versäumte Meldung jetzt nachholen

Seit der Umstellung auf ein Vollregister müssen nahezu alle Gesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitteilen und Änderungen unverzüglich aktualisieren; ihre Meldepflichten also laufend erfüllen. Wird eine Meldung zum Transparenzregister vergessen, drohen nach § 56 GwG empfindliche Bußgelder, bei schweren oder wiederholten Verstößen auch deutlich höhere Beträge.

Wichtig ist rasches und richtiges Handeln: Unsere Anwälte in München prüfen Ihre Meldepflicht, holen versäumte Eintragungen nach und vertreten Sie gegenüber dem Bundesverwaltungsamt, um Bußgelder zu vermeiden oder zu reduzieren.

Beste Beratung durch erfahrenen Fachanwalt in München

Rechtsanwalt Dr. Tobias Mayer, LL.M. ist als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht für Fragen rund um das Transparenzregister in München tätig. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. hat er schon zahlreiche Gesellschaften und Geschäftsführer in Fragen des Transparenzregisters und des Geldwäscherechts beraten oder vertreten.

Auch steuerliche Gesichtspunkte spielen dabei eine wichtige Rolle. Durch die enge Kooperation mit einem Steuerberater bietet Ihnen die Kanzlei eine kompetente Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
  • Für Gesellschaften, Geschäftsführer und wirtschaftlich Berechtigte
  • Nachholung der Meldung und Abwehr von Bußgeldern (§ 56 GwG)
  • Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand
  • Jederzeit kurzfristige Termine möglich – auch am Wochenende
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Tobias Mayer - Anwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsrecht

Benedikt Perlet, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Benedikt Perlet - Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

Franziska Gehentges, LL.M.

Rechtsanwältin
Franziska Gehentges - Anwältin für Gesellschafts- & Steuerrecht

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Residenzstraße 23
80333 München