Kompetenz und Erfahrung bei der Nutzungsänderung
Als erfahrene Anwälte in München beraten und vertreten wir Eigentümer, Gewerbetreibende und Investoren engagiert bei der Nutzungsänderung von Gebäuden und Räumen in München:
- Prüfung der Genehmigungspflicht einer Nutzungsänderung nach der BayBO
- Antrag auf Genehmigung der geänderten Nutzung
- Planungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzungsänderung nach §§ 30 ff. BauGB
- Umnutzung von Wohn- in Gewerberäume und umgekehrt
- Umwidmung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Gebäude
- Stellplatz-, Brandschutz- und Immissionsschutzanforderungen bei einer Nutzungsänderung
- Befreiungen und Ausnahmen vom Bebauungsplan
- Widerspruch und Klage bei Ablehnung der Nutzungsänderung
sowie bei allen weiteren Fragen rund um die rechtssichere Umnutzung Ihrer Immobilie. Bei uns als in München bekommen Sie immer umgehend einen Termin. Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung im öffentlichen Baurecht erreichen wir als Rechtsanwälte in München bei einer Nutzungsänderung das bestmögliche Ergebnis für Sie.
Nutzungsänderung rechtssicher umsetzen
Auch ohne bauliche Veränderung kann die geänderte Nutzung eines Gebäudes genehmigungspflichtig sein, etwa wenn andere bauordnungs- oder planungsrechtliche Anforderungen gelten. Als Ihre Anwälte für Nutzungsänderungen in München prüfen wir für Sie, ob Ihr Vorhaben einer Genehmigung bedarf, und stellen den erforderlichen Antrag. So vermeiden Sie das Risiko einer späteren Nutzungsuntersagung oder eines Bußgeldes.
Lehnt die Behörde die Nutzungsänderung ab, prüfen wir den Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit und gehen mit Widerspruch und Verpflichtungsklage zum Verwaltungsgericht München gegen eine rechtswidrige Entscheidung vor. Häufig lässt sich die Zulässigkeit der Nutzungsänderung durch eine Befreiung oder Ausnahme vom Bebauungsplan begründen.
Besonders bei der Umnutzung von Gewerbe- in Wohnflächen oder bei der Umwidmung landwirtschaftlicher Gebäude sind zahlreiche Anforderungen an Stellplätze, Brandschutz und Immissionsschutz zu beachten. Als spezialisierte Rechtsanwälte in München behalten wir diese Vorgaben für Ihre Nutzungsänderung im Blick und sorgen für ein tragfähiges Konzept.
Bestens beraten durch einen Anwalt für Nutzungsänderungen
Rechtsanwalt Fabian Seidel verfügt als Anwalt in München über langjährige Erfahrung im öffentlichen Bau- und Verwaltungsrecht. Er hat schon zahlreiche Eigentümer und Gewerbetreibende bei der Nutzungsänderung ihrer Immobilien beraten und ihre Vorhaben im Genehmigungsverfahren in München und Umgebung erfolgreich begleitet.
Ihre Vorteile im Überblick
- Prüfung der Genehmigungspflicht einer Nutzungsänderung nach BayBO
- Antragstellung und planungsrechtliche Prüfung nach §§ 30 ff. BauGB
- Umnutzung von Wohn- in Gewerberäume und umgekehrt
- Widerspruch und Klage bei Ablehnung des Antrags
- Schnelle Terminvergabe – auch abends oder am Wochenende
Ihre Ansprechpartner

Fabian Seidel
Verkehrsgünstige Lage in der Innenstadt von München
Residenzstraße 23
80333 München
