Untersagungsbescheid erhalten? Jetzt zählt jeder Tag.

Ihr Anwalt bei Nutzungsuntersagung in München

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Sachkenntnis und Erfahrung

Als erfahrene Anwälte in München beraten und vertreten wir Eigentümer, Betreiber und Nutzer schnell und konsequent bei einer Nutzungsuntersagung in München:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung nach Art. 76 BayBO
  • Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Bescheid zur Nutzungsuntersagung
  • Eilrechtsschutz und Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei einer Nutzungsuntersagung
  • Abwehr von Zwangsgeldern und Zwangsmitteln im Rahmen der Nutzungsuntersagung
  • Verteidigung bei drohender Beseitigungsanordnung
  • Nachträgliche Legalisierung durch Genehmigung der Nutzung
  • Beratung zu formeller und materieller Illegalität bei einer Nutzungsuntersagung
  • Verhandlungen mit der Bauaufsichtsbehörde in München

sowie bei allen weiteren bauaufsichtlichen Maßnahmen gegen Ihre Immobilie. Bei uns als Anwälte in München bekommen Sie immer umgehend einen Termin. Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung im öffentlichen Baurecht erreichen wir als Rechtsanwälte in München bei einer Nutzungsuntersagung das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Schnell handeln bei einer Nutzungsuntersagung

Eine Nutzungsuntersagung wird häufig mit der sofortigen Vollziehung verbunden, sodass die Nutzung umgehend einzustellen ist und Zwangsgelder drohen. Hier zählt jeder Tag. Als spezialisierte Anwälte in München prüfen wir den Bescheid zur Nutzungsuntersagung auf seine Rechtmäßigkeit, legen fristgerecht Widerspruch ein und beantragen, soweit erforderlich, Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht München, um Sie vor wirtschaftlichen Nachteilen zu schützen.

Maßgeblich ist bei einer Nutzungsuntersagung häufig die Unterscheidung zwischen formeller Illegalität, also der fehlenden Genehmigung, und materieller Illegalität, also dem Verstoß gegen das geltende Baurecht. Ist die Nutzung materiell zulässig, lässt sie sich oft nachträglich durch einen Genehmigungsantrag legalisieren oder es kann eine einvernehmliche Lösung mit der Behörde erreicht werden. Rufen Sie uns sofort an! Je früher wir als Rechtsanwälte in München tätig werden, desto mehr können wir für Sie bei einer Nutzungsuntersagung erreichen.

Beste Beratung durch Ihren spezialisierten Rechtsanwalt in München

Rechtsanwalt Fabian Seidel verfügt als Anwalt in München über langjährige Erfahrung im öffentlichen Bau- und Verwaltungsrecht. Er hat schon zahlreiche Eigentümer und Betreiber gegen Nutzungsuntersagungen und bauaufsichtliche Anordnungen verteidigt und ihre Interessen gegenüber den Baubehörden in München und Umgebung erfolgreich durchgesetzt.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit nach Art. 76 BayBO
  • Widerspruch, Anfechtungsklage und Eilrechtsschutz
  • Abwehr von Zwangsgeldern und Beseitigungsanordnungen
  • Nachträgliche Legalisierung der Nutzung
  • 24h-Notruf: 0170 - 44 11 444
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Fabian Seidel

Rechtsanwalt, Partner
Fabian Seidel - Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Baurecht

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80333 München