Ermittlungen durch Zoll oder Finanzkontrolle Schwarzarbeit?

Wir verteidigen Sie beim Vorwurf der Schwarzarbeit - Ihre Anwälte in München

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Sachkenntnis und Erfahrung

Wir beraten und vertreten Sie diskret und kompetent bei allen Vorwürfen rund um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, insbesondere bei

  • Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
  • dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB
  • Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls
  • Verdacht der Steuerhinterziehung und der Hinterziehung von Sozialabgaben
  • dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit und Beschäftigung ohne Anmeldung
  • der Beauftragung von Subunternehmen ohne ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen
  • Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten nach dem SchwarzArbG

und allen weiteren damit zusammenhängenden straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Vorwürfen. Bei uns in München bekommen Sie immer umgehend einen Termin.

Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

An Ihrer Seite bei Prüfungen des Zolls

Stehen Sie im Visier der Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder droht ein Ermittlungsverfahren wegen § 266a StGB, ist schnelles und besonnenes Handeln entscheidend. Die Vorwürfe wiegen schwer: Neben empfindlichen Geld- und Freiheitsstrafen drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Säumniszuschläge und steuerliche Folgen.

Machen Sie bei einer Befragung, Durchsuchung oder Vorladung von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen ohne anwaltlichen Rat ab. Vorschnelle Aussagen gegenüber den Prüfern des Zolls können Ihre Verteidigungsposition erheblich verschlechtern.

Rufen Sie uns sofort an! Je früher wir für Sie tätig werden können, desto mehr können wir für Sie erreichen. Wir nehmen umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie. Auf Wunsch beraten wir Sie auch diskret im Hintergrund.

Beste Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte in München

Dr. Tobias Mayer, LL.M. aus München hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und ist zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. hat er mit hohem persönlichem Engagement schon zahlreiche Mandanten bei Vorwürfen der Schwarzarbeit verteidigt und dabei bestmögliche Ergebnisse wie die Einstellung des Verfahrens erreichen können.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt und zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht
  • Erfahrung bei Vorwürfen nach SchwarzArbG und § 266a StGB
  • Verteidigung bei Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls
  • Schnelle Terminvergabe – auch abends oder am Wochenende
  • 24h-Notruf: 0170 - 44 11 444
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Tobias Mayer - Anwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsrecht

Benedikt Perlet, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Benedikt Perlet - Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

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