Zurück in die Steuerehrlichkeit – vollständig und rechtzeitig

Strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO in München

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Sachkenntnis und Erfahrung

Wir beraten und vertreten Sie diskret und kompetent rund um die strafbefreiende Selbstanzeige, insbesondere bei

  • der Prüfung und Vorbereitung einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO
  • der Wahrung des Vollständigkeitsgebots für alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart
  • der rechtzeitigen Abgabe vor Eintritt eines Sperrgrundes
  • der Berechnung von Nachzahlung, Hinterziehungszinsen und des Zuschlags nach § 398a AO
  • nicht erklärten Kapitalerträgen, Auslandsvermögen oder Mieteinkünften
  • der Nacherklärung von Umsatz-, Einkommen- oder Erbschaftsteuer
  • der Kommunikation mit dem Finanzamt im Anschluss an die Selbstanzeige

und allen weiteren Fragen der Nacherklärung gegenüber den Finanzbehörden. Bei uns in München bekommen Sie immer umgehend einen Termin.

Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Die Selbstanzeige muss vollständig und rechtzeitig sein

Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO eröffnet die Chance, Straffreiheit zu erlangen. Sie wirkt jedoch nur, wenn sie vollständig ist und alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart umfasst und solange kein Sperrgrund vorliegt, etwa die Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, das Erscheinen eines Prüfers oder die Tatentdeckung. Schon kleine Fehler oder Lücken können die strafbefreiende Wirkung vollständig entfallen lassen.

Eine Selbstanzeige sollte deshalb niemals ohne fachkundige Begleitung und keinesfalls überstürzt eingereicht werden. Sprechen Sie vorher mit niemandem über Ihr Vorhaben und geben Sie keine Erklärungen ohne anwaltlichen Rat ab.

Rufen Sie uns sofort an! Je früher wir für Sie tätig werden können, desto mehr können wir für Sie erreichen. Wir prüfen Ihre Situation sorgfältig, ermitteln die nachzuerklärenden Beträge und sorgen für eine wirksame, vollständige Selbstanzeige.

Beste Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte in München

Dr. Tobias Mayer, LL.M. hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in München und ist zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. hat er mit hohem persönlichem Engagement schon zahlreiche Selbstanzeigen vorbereitet und so für seine Mandanten Straffreiheit erreichen können.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt und zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht
  • Sorgfältige Prüfung von Vollständigkeitsgebot und Sperrgründen
  • Sichere Vorbereitung der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO
  • Schnelle Terminvergabe – auch abends oder am Wochenende
  • 24h-Notruf: 0170 - 44 11 444
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

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Dr. Tobias Mayer - Anwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsrecht

Benedikt Perlet, LL.M.

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Benedikt Perlet - Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

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