Vorwurf nach § 266a StGB gegen Sie als Arbeitgeber?

Wir verteidigen Sie bei Sozialversicherungsbetrug - Ihre Anwälte in München

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Sachkenntnis und Erfahrung

Wir beraten und vertreten Sie diskret und kompetent bei allen Vorwürfen des Sozialversicherungsbetrugs, insbesondere bei

  • dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB
  • der Nichtabführung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung
  • Vorwürfen im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
  • der Scheinselbstständigkeit und der nachträglichen Umqualifizierung von Auftragsverhältnissen
  • Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und die Deutsche Rentenversicherung
  • begleitenden Vorwürfen wie Lohnsteuerhinterziehung oder Betrug nach § 263 StGB
  • der Bestimmung der Beitragsschuld und der Frage der vorsätzlichen Begehung

und allen weiteren Delikten im Bereich des Beitragsstrafrechts. Bei uns bekommen Sie immer umgehend einen Termin.

Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

An Ihrer Seite beim Vorwurf von Sozialversicherungsbetrug

Der Vorwurf nach § 266a StGB trifft vor allem Arbeitgeber und Geschäftsführer und kann zu Geld- und Freiheitsstrafen sowie erheblichen Beitragsnachforderungen samt Säumniszuschlägen führen. Häufig entstehen die Vorwürfe aus einer fehlerhaften sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Mitarbeitern, etwa bei der Frage der Scheinselbstständigkeit. Eine frühzeitige und sachkundige Verteidigung ist deshalb entscheidend.

Erhalten Sie eine Vorladung, eine Prüfungsanordnung oder steht eine Durchsuchung im Raum, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen ohne anwaltlichen Rat abgeben. Unüberlegte Angaben gegenüber Zoll oder Rentenversicherung können Ihre Lage verschlechtern.

Rufen Sie uns sofort an! Je früher wir für Sie tätig werden können, desto mehr können wir für Sie erreichen. Wir nehmen umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte, prüfen die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung und beraten Sie auf Wunsch diskret im Hintergrund.

Beste Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte in München

Dr. Tobias Mayer, LL.M. aus München hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und ist zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. hat er mit hohem persönlichem Engagement schon zahlreiche Arbeitgeber und Geschäftsführer gegen den Vorwurf des Sozialversicherungsbetrugs verteidigt und dabei bestmögliche Ergebnisse wie die Einstellung des Verfahrens erreichen können.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Erfahrung mit § 266a StGB, Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit
  • Bundesweite und diskrete Verteidigung von Arbeitgebern und Geschäftsführern
  • Schnelle Terminvergabe – auch abends oder am Wochenende
  • 24h-Notruf: 0170 - 44 11 444
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Tobias Mayer - Anwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsrecht

Benedikt Perlet, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Benedikt Perlet - Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

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80333 München