Vorwurf nach § 370 AO oder Ermittlungen der Steuerfahndung?

Wir verteidigen Sie bei Steuerhinterziehung in München

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Sachkenntnis und Erfahrung

Wir beraten und vertreten Sie diskret und kompetent bei allen Vorwürfen der Steuerhinterziehung, insbesondere bei

  • dem Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO
  • der leichtfertigen Steuerverkürzung als Ordnungswidrigkeit
  • besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 AO
  • der Vorbereitung und Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO
  • nicht oder unvollständig erklärten Einkünften aus dem In- und Ausland
  • Vorwürfen rund um Umsatzsteuer, Scheinrechnungen und Umsatzsteuerkarusselle
  • der Hinterziehung von Erbschaft-, Schenkung- oder Einkommensteuer

und allen weiteren Delikten des Steuerstrafrechts. Bei uns in München bekommen Sie immer umgehend einen Termin.

Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

An Ihrer Seite im Steuerstrafverfahren

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung kann erhebliche Folgen haben: Es drohen Geld- und Freiheitsstrafen, in besonders schweren Fällen nach § 370 Abs. 3 AO Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, daneben Steuernachzahlungen und Hinterziehungszinsen. Frühzeitige und sachkundige Verteidigung ist deshalb entscheidend.

Erhalten Sie eine Vorladung, eine Prüfungsanordnung oder steht eine Durchsuchung im Raum, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen ohne anwaltlichen Rat abgeben. Unüberlegte Angaben gegenüber Finanzamt oder Steuerfahndung können Ihre Lage verschlechtern und eine spätere Selbstanzeige unmöglich machen.

Rufen Sie uns sofort an! Je früher wir für Sie tätig werden können, desto mehr können wir für Sie erreichen. Wir nehmen umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte, prüfen die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung und beraten Sie auf Wunsch diskret im Hintergrund.

Beste Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte in München

Dr. Tobias Mayer, LL.M. hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in München und ist zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. hat er mit hohem persönlichem Engagement schon zahlreiche Steuerstrafverfahren begleitet und dabei bestmögliche Ergebnisse wie die Einstellung des Verfahrens erreichen können.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt und zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht
  • Langjährige Erfahrung bei Verfahren nach § 370 AO
  • Verteidigung auch in besonders schweren Fällen nach § 370 Abs. 3 AO
  • Schnelle Terminvergabe – auch abends oder am Wochenende
  • 24h-Notruf: 0170 - 44 11 444
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Tobias Mayer - Anwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsrecht

Benedikt Perlet, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Benedikt Perlet - Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

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