Sachkenntnis und Erfahrung
Wir beraten und vertreten Sie diskret und kompetent bei allen Vorwürfen der Untreue, insbesondere bei
- dem Vorwurf der Untreue nach § 266 StGB in der Missbrauchs- und der Treubruchvariante
- der Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht durch Geschäftsführer, Vorstände oder Prokuristen
- besonders schweren Fällen der Untreue nach § 266 Abs. 2 StGB
- Vorwürfen rund um pflichtwidrige Zahlungen, riskante Geschäfte und verdeckte Entnahmen
- der Abgrenzung der Untreue von erlaubtem unternehmerischem Handeln
- der Bestimmung und Berechnung des eingetretenen Vermögensnachteils
- begleitenden Vorwürfen wie Betrug, Bankrott oder Insolvenzverschleppung
und allen weiteren Delikten gegen das Vermögen. Bei uns in München bekommen Sie immer umgehend einen Termin.
Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.
An Ihrer Seite im Untreueverfahren
Der Vorwurf der Untreue richtet sich häufig gegen Personen, die fremdes Vermögen verwalten, etwa Geschäftsführer, Vorstände oder Vermögensverwalter. Entscheidend ist stets, ob eine Vermögensbetreuungspflicht bestand, ob sie verletzt wurde und ob hierdurch ein Vermögensnachteil entstanden ist. Diese Fragen sind rechtlich anspruchsvoll und bieten zahlreiche Ansatzpunkte für die Verteidigung.
Erhalten Sie eine Vorladung oder steht eine Durchsuchung im Raum, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen ohne anwaltlichen Rat abgeben. Unternehmerische Entscheidungen lassen sich im Nachhinein leicht in ein falsches Licht rücken.
Rufen Sie uns sofort an! Je früher wir für Sie tätig werden können, desto mehr können wir für Sie erreichen. Wir nehmen umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte, prüfen die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung und beraten Sie auf Wunsch diskret im Hintergrund.
Beste Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte in München
Dr. Tobias Mayer, LL.M. hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in München und ist zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. hat er mit hohem persönlichem Engagement schon zahlreiche Mandanten gegen den Vorwurf der Untreue verteidigt und dabei bestmögliche Ergebnisse wie die Einstellung des Verfahrens erreichen können.
Ihre Vorteile im Überblick
- Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht
- Erfahrung mit § 266 StGB und Fragen der Vermögensbetreuungspflicht
- Bundesweite und diskrete Verteidigung von Geschäftsführern und Vorständen
- Schnelle Terminvergabe – auch abends oder am Wochenende
- 24h-Notruf: 0170 - 44 11 444
Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Benedikt Perlet, LL.M.
Verkehrsgünstige Lage in der Innenstadt von München
Residenzstraße 23
80333 München
