Probleme mit Hauptzollamt oder Exportkontrolle?

Probleme im Zollrecht? Ihre Anwälte in München helfen sofort!

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Kompetenz und Erfahrung

Unsere Anwälte in München beraten und vertreten Importeure, Exporteure und Unternehmen umfassend im Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht:

  • Beratung im Zollrecht nach dem Unionszollkodex (UZK)
  • Tarifierung, Zollwertermittlung und Bestimmung des Warenursprungs
  • Verteidigung bei der Nacherhebung von Einfuhrabgaben und Zöllen
  • Begleitung von Zollprüfungen und Außenwirtschaftsprüfungen
  • Exportkontrolle und Genehmigungen nach AWG und AWV
  • Beratung zu Embargos, Sanktionen und Dual-Use-Gütern
  • Bewilligungen wie zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) und Zollverfahren
  • Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren wegen Zoll- und Außenwirtschaftsverstößen

sowie bei allen weiteren Fragen rund um den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Bei uns bekommen Sie immer umgehend einen Termin.

Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Zollrecht & Außenwirtschaftsrecht - Sicher durch den grenzüberschreitenden Handel

Der internationale Warenverkehr unterliegt einem dichten Geflecht aus europäischem Zollrecht und nationalem Außenwirtschaftsrecht. Schon Fehler bei der Tarifierung, der Zollwertermittlung oder der Ursprungsbestimmung können zu erheblichen Nacherhebungen von Einfuhrabgaben führen. Im Bereich der Exportkontrolle drohen bei Verstößen gegen AWG und AWV sowie gegen Sanktions- und Embargovorschriften empfindliche Bußgelder und sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Wir prüfen Ihre Lieferketten und Genehmigungen, vertreten Sie gegenüber dem Hauptzollamt und wehren unberechtigte Forderungen mit Einspruch und Klage vor dem Finanzgericht ab. Stehen straf- oder bußgeldrechtliche Vorwürfe im Raum, verteidigen wir Sie konsequent und entwickeln eine klare Strategie.

Beste Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte in München

Rechtsanwalt Dr. Tobias Mayer, LL.M. in München verfügt über langjährige Erfahrung im Zoll-, Außenwirtschafts- und Steuerstrafrecht. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. hat er schon zahlreiche Unternehmen im grenzüberschreitenden Handel beraten und gegen Nacherhebungen sowie behördliche Vorwürfe verteidigt. Durch die enge Kooperation mit einem Steuerberater bietet Ihnen die Kanzlei eine kompetente Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
  • Tarifierung, Zollwert und Verteidigung bei Nacherhebung von Einfuhrabgaben
  • Exportkontrolle nach AWG und AWV sowie Sanktions- und Embargofragen
  • Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand
  • 24h-Notruf: 0170 - 44 11 444
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Tobias Mayer - Anwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsrecht

Benedikt Perlet, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Benedikt Perlet - Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

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Residenzstraße 23
80333 München