Prüfer beanstandet Ihre Kassenführung?

Betriebsprüfung in der Gastronomie – unsere Anwälte in Nürnberg helfen sofort!

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Kompetenz und Erfahrung

Unsere Anwälte in Nürnberg beraten und vertreten Gastronomen, Wirte und Betreiber bargeldintensiver Betriebe gezielt bei der Betriebsprüfung durch das Finanzamt:

  • Begleitung der Außenprüfung nach §§ 193 ff. AO in Restaurants, Cafés, Bars und Imbissbetrieben
  • Prüfung der Kassenführung und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD)
  • Verteidigung gegen Vorwürfe mangelhafter Kassenaufzeichnungen und fehlender Tagesendsummenbons
  • Überprüfung von Zeitreihenvergleich, Ausbeutekalkulation und Chi-Quadrat-Test
  • Abwehr unberechtigter Hinzuschätzungen nach § 162 AO
  • Behandlung von Bargeldgeschäften, Trinkgeldern und Eigenverbrauch
  • Schlussbesprechung und tatsächliche Verständigung mit der Finanzbehörde
  • Abgrenzung zum Steuerstrafverfahren nach § 370 AO

sowie bei allen weiteren Fragen rund um die Prüfung von Gastronomiebetrieben. Bei uns bekommen Sie immer umgehend einen Termin.

Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung im Steuerrecht erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Kassenführung im Fokus der Prüfer

Gerade in der bargeldintensiven Gastronomie steht die Kassenführung im Zentrum jeder Betriebsprüfung. Schon kleinere Mängel an den Aufzeichnungen nutzen Prüfer häufig, um die Buchführung insgesamt zu verwerfen und mit Methoden wie Zeitreihenvergleich oder Ausbeutekalkulation hohe Umsätze hinzuzuschätzen. Solche Schätzungen müssen jedoch schlüssig, nachvollziehbar und realistisch sein.

Wir analysieren die angewandte Schätzungsmethode kritisch, hinterfragen die zugrunde gelegten Annahmen und legen branchentypische Besonderheiten Ihres Betriebs dar. Drohen strafrechtliche Vorwürfe, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und überlassen die Kommunikation mit dem Finanzamt uns.

Beste Beratung durch spezialisierte RechtsAnwälte in Nürnberg

Rechtsanwalt Dr. Tobias Mayer, LL.M. in Nürnberg verfügt über langjährige Erfahrung im Steuer- und Steuerstrafrecht. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. hat er schon zahlreiche Mandanten in der Gastronomie bei Betriebsprüfungen vertreten und überhöhte Hinzuschätzungen erfolgreich abgewehrt. Durch die enge Kooperation mit einem Steuerberater bietet Ihnen die Kanzlei eine kompetente Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch spezialisierte RechtsAnwälte im Steuer- und Steuerstrafrecht
  • Erfahrung mit Kassenführung, Bargeld und bargeldintensiven Betrieben
  • Kritische Prüfung von Zeitreihenvergleich und Ausbeutekalkulation
  • Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand
  • 24h-Notruf: 0170 - 44 11 444
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Tobias Mayer - Anwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsrecht

Benedikt Perlet, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Benedikt Perlet - Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

Verkehrsgünstige Lage in der Innenstadt von Nürnberg

Weidenkellerstraße 6
90443 Nürnberg