Fehlerhafter Steuerbescheid? Die Frist läuft:

Einspruch gegen das Finanzamt – Unsere Anwälte in Nürnberg setzen Ihre Rechte durch

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Kompetenz und Erfahrung

Unsere Anwälte in Nürnberg beraten und vertreten Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen umfassend beim Einspruch gegen Bescheide des Finanzamts:

  • Einlegung und Begründung des Einspruchs nach § 347 AO
  • Fristwahrung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe gemäß § 355 AO
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO
  • Prüfung von Steuerbescheiden, Zins- und Haftungsbescheiden
  • Vorgehen gegen Bescheide nach Betriebsprüfung und Hinzuschätzung
  • Akteneinsicht und Auseinandersetzung mit der Begründung der Finanzbehörde
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Frist
  • Klage vor dem Finanzgericht, wenn der Einspruch erfolglos bleibt

sowie bei allen weiteren Fragen rund um Rechtsbehelfe gegen das Finanzamt. Bei uns bekommen Sie immer umgehend einen Termin.

Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung im Steuerrecht erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Die Monatsfrist nicht verstreichen lassen

Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid können Sie mit dem Einspruch nach § 347 AO vorgehen. Entscheidend ist die Frist: Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim Finanzamt eingehen, sonst wird der Bescheid bestandskräftig. Wer diese Frist versäumt, verliert in der Regel die Möglichkeit, die Steuerfestsetzung anzugreifen.

Da der Einspruch die Pflicht zur Zahlung zunächst nicht aufschiebt, beantragen wir bei Bedarf zugleich die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO, damit Sie nicht trotz offener Streitfrage zur Kasse gebeten werden. Kontaktieren Sie uns möglichst rasch nach Erhalt des Bescheids, damit uns genügend Zeit für eine sorgfältige Begründung bleibt.

Beste Beratung durch spezialisierte RechtsAnwälte in Nürnberg

Rechtsanwalt Dr. Tobias Mayer, LL.M. in Nürnberg verfügt über langjährige Erfahrung im Steuerrecht und im finanzgerichtlichen Verfahren. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. hat er schon zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Steuerbescheide vertreten. Durch die enge Kooperation mit einem Steuerberater bietet Ihnen die Kanzlei eine kompetente Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch spezialisierte RechtsAnwälte im Steuerrecht
  • Fristwahrender Einspruch nach § 347 AO innerhalb eines Monats
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO
  • Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand
  • 24h-Notruf: 0170 - 44 11 444
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Tobias Mayer - Anwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsrecht

Benedikt Perlet, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Benedikt Perlet - Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

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Weidenkellerstraße 6
90443 Nürnberg