Sachkenntnis und Erfahrung
Unsere Anwälte für Finanzstrafrecht in Nürnberg beraten und vertreten Sie diskret und kompetent bei allen Vorwürfen aus dem Kapitalmarkt- und Finanzstrafrecht, insbesondere bei
- dem Vorwurf des Anlagebetrugs und Kapitalanlagebetrugs nach §§ 263, 264a StGB
- der Marktmanipulation und dem verbotenen Insiderhandel nach dem WpHG und der Marktmissbrauchsverordnung
- Verstößen gegen das Kreditwesengesetz (KWG), etwa unerlaubten Bankgeschäften
- Verstößen gegen das Vermögensanlagen- und das Kapitalanlagegesetzbuch
- Vorwürfen rund um Schneeballsysteme, unseriöse Fonds und Krypto-Investments
- der Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten nach §§ 73 ff. StGB
- Verfahren der BaFin und begleitenden Bußgeldverfahren gegen Unternehmen
und allen weiteren Delikten des Finanz- und Kapitalmarktstrafrechts. Bei uns bekommen Sie immer umgehend einen Termin.
Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.
An Ihrer Seite im Finanzstrafverfahren - Ihre Anwälte in Nürnberg
Verfahren aus dem Finanz- und Kapitalmarktstrafrecht sind oft komplex, betreffen umfangreiche Geschäftsunterlagen und werden zunehmend von spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften und der BaFin geführt. Neben Geld- und Freiheitsstrafen drohen Berufsverbote, aufsichtsrechtliche Maßnahmen und die Abschöpfung von Vermögen. Eine frühzeitige und sachkundige Verteidigung ist deshalb entscheidend.
Erhalten Sie eine Vorladung, ein Auskunftsersuchen der BaFin oder steht eine Durchsuchung im Raum, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen ohne anwaltlichen Rat abgeben. Unüberlegte Angaben gegenüber Behörden können Ihre Lage erheblich verschlechtern.
Rufen Sie uns sofort an! Je früher wir für Sie tätig werden können, desto mehr können wir für Sie erreichen. Wir nehmen umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte, prüfen die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung und beraten Sie oder Ihr Unternehmen auf Wunsch diskret im Hintergrund.
Beste Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte
Dr. Tobias Mayer, LL.M. hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht und ist zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. hat er mit hohem persönlichem Engagement schon zahlreiche Mandanten in Verfahren des Finanz- und Kapitalmarktstrafrechts verteidigt und dabei bestmögliche Ergebnisse wie die Einstellung des Verfahrens erreichen können.
Ihre Vorteile im Überblick
- Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht
- Erfahrung mit Marktmanipulation, Insiderhandel, Anlagebetrug (§ 263 StGB), KWG und WpHG
- Bundesweite und diskrete Verteidigung – auch in Verfahren der BaFin
- Schnelle Terminvergabe – auch abends oder am Wochenende
- 24h-Notruf: 0170 - 44 11 444
Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Benedikt Perlet, LL.M.
Verkehrsgünstige Lage in der Innenstadt von Nürnberg
Weidenkellerstraße 6
90443 Nürnberg
