Probleme mit Erlaubnis, Sperrzeiten oder Auflagen?

Starke Vertretung im Gaststättenrecht durch Ihren Anwalt in Nürnberg

Infos und Termin­vereinbarung:
klicken zum anzeigen
+499412809480

Kompetenz und Erfahrung

Unser Anwalt für Gesellschaftsrecht in Nürnberg berät und vertritt Gastronomen, Hoteliers und Betreiber von Schank- und Speisewirtschaften engagiert in allen Fragen des Gaststättenrechts:

  • Beantragung der Gaststättenerlaubnis nach dem Bayerischen Gaststättengesetz
  • Gestattung für vorübergehenden Gaststättenbetrieb nach § 12 GastG
  • Beratung zu Sperrzeiten und deren Verkürzung oder Verlängerung
  • Auflagen zu Lärmschutz, Jugendschutz und Außenbewirtschaftung
  • Verteidigung gegen Widerruf oder Rücknahme der Erlaubnis
  • Abwehr von Betriebsuntersagungen und Zwangsmaßnahmen
  • Nachbarbeschwerden wegen Immissionen und Stellplatzfragen
  • Widerspruch, Klage and Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht

sowie bei allen weiteren öffentlich-rechtlichen Fragen Ihres Gastronomiebetriebs. Bei uns bekommen Sie immer umgehend einen Termin bei einem erfahrenen Anwalt für Gaststättenrecht.

Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung im Gaststätten- und Verwaltungsrecht erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Wenn Auflagen den Betrieb gefährden

Belastende Auflagen, verkürzte Sperrzeiten oder gar der Widerruf der Erlaubnis können den Fortbestand eines Betriebs unmittelbar bedrohen. Wir prüfen jeden Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit, suchen wo möglich das Gespräch mit der Behörde und legen andernfalls fristgerecht Widerspruch ein oder erheben Klage zum Verwaltungsgericht. Häufig lassen sich überzogene Auflagen bereits im Verwaltungsverfahren auf ein verträgliches Maß zurückführen.

Ordnet die Behörde die sofortige Vollziehung an, beantragen wir die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO, damit Ihr Betrieb bis zur Entscheidung in der Hauptsache fortgeführt werden kann. Die Fristen sind kurz, daher sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.

Beste Beratung durch Ihren spezialisierten Rechtsanwalt in Nürnberg

Rechtsanwalt Fabian Seidel verfügt über langjährige Erfahrung im Gaststättenrecht und Verwaltungsrecht. Er hat schon zahlreiche Gastronomen bei Erlaubnisverfahren und gegenüber der Ordnungsbehörde vertreten und ihre Betriebe erfolgreich verteidigt. Als Anwalt für Gaststättenrecht in Nürnberg steht er für konsequente Interessenvertretung, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen und eine schnelle, pragmatische Bearbeitung Ihres Falls.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte für Gaststätten- und Verwaltungsrecht
  • Erfahrung mit Erlaubnis, Sperrzeiten, Auflagen und Widerruf nach GastG und BayGastG
  • Abwehr von Betriebsuntersagungen und belastenden Nebenbestimmungen
  • Widerspruch, Klage und Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht
  • Schnelle Terminvergabe – auch abends oder am Wochenende
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
Terms & Conditions
Jetzt Infos anfordern
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Ihre Ansprechpartner

Fabian Seidel

Rechtsanwalt, Partner
Fabian Seidel - Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Baurecht

Verkehrsgünstige Lage in der Innenstadt von Nürnberg

Weidenkellerstraße 6
90443 Nürnberg