Kompetenz und Erfahrung
Ich berate und vertrete als Anwalt in Nürnberg Gewerbetreibende, Gastronomen und Investoren engagiert bei der Erlangung und Verteidigung gewerblicher Erlaubnisse und Konzessionen:
- Maklererlaubnis und Bauträgerkonzession nach § 34c GewO
- Erlaubnis für Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
- Versteigerer- und Pfandleiherlaubnis nach §§ 34b, 34 GewO
- Gaststättenkonzession nach dem Bayerischen Gaststättengesetz
- Spielhallenerlaubnis nach § 33i GewO und Glücksspielstaatsvertrag
- Aufstellung von Geld- und Warenspielgeräten nach § 33c GewO
- Widerspruch und Klage gegen Ablehnung, Auflagen oder Widerruf
- Eilrechtsschutz bei sofort vollziehbaren Bescheiden
sowie bei allen weiteren erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach der Gewerbeordnung. Bei uns bekommen Sie immer umgehend einen Termin.
Durch meine langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung im Gewerbe- und Verwaltungsrecht erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Konzession beantragen oder verteidigen
Viele Konzessionen setzen den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse voraus. Als Anwalt in Nürnberg bereite ich Ihren Antrag sorgfältig vor, begleite Sie gegenüber der Behörde und entkräfte etwaige Bedenken bereits im Verwaltungsverfahren.
Wird eine Erlaubnis abgelehnt, mit belastenden Nebenbestimmungen versehen oder gar widerrufen, prüfe ichden Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit und lege fristgerecht Widerspruch ein oder erhebe Klage zum Verwaltungsgericht. Ordnet die Behörde die sofortige Vollziehung an, beantrage ich im Eilverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO. Da die Fristen kurz sind, sollten Sie sich frühzeitig durch einen Anwalt beraten lassen.
Beste Beratung durch Ihren spezialisierten Rechtsanwalt in Nürnberg
Rechtsanwalt Fabian Seidel verfügt über langjährige Erfahrung im Gewerbe- und Verwaltungsrecht. Als Anwalt in Nürnberg hat er schon zahlreiche Unternehmer und Gastronomen bei der Erlangung und Sicherung ihrer Konzessionen begleitet und ihre Interessen gegenüber den Behörden erfolgreich durchgesetzt.
Ihre Vorteile im Überblick
- Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte für Gewerbe- und Verwaltungsrecht
- Erfahrung mit Erlaubnissen nach § 34c GewO, Gaststätten- und Spielhallenkonzessionen
- Sorgfältige Vorbereitung Ihres Antrags und Begleitung gegenüber der Behörde
- Widerspruch, Klage und Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht
- Schnelle Terminvergabe – auch abends oder am Wochenende
Ihre Ansprechpartner

Fabian Seidel
Verkehrsgünstige Lage in der Innenstadt von Nürnberg
Weidenkellerstraße 6
90443 Nürnberg
