Sachkenntnis und Erfahrung im Steuerstrafrecht
Als erfahrene Anwälte für Steuerstrafrecht in Nürnberg beraten und vertreten wir Sie kompetent, diskret und engagiert bei allen Fragen und Vorwürfen rund um das Steuerstrafrecht:
- Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung, steuerstrafrechtliche Vorwürfe sowie Zollvergehen
- Straffreie und strafbefreiende Selbstanzeigen beim Finanzamt
- Verhandlung und Einigung mit den Finanzbehörden in Nürnberg (tatsächliche Verständigung)
- Vertretung bei Durchsuchungen und Ermittlungen durch die Steuerfahndung
- Bilanz-, Insolvenz- und Wirtschaftsdelikte
- Vorwurf von Steuerbetrug (z. B. nicht deklarierte Einnahmen oder Manipulation der Buchhaltung)
- Steuer- und strafrechtliche Festsetzungs- und Verfolgungsverjährung
- Vertretung bei aufgedeckter Scheinselbständigkeit
sowie bei allen weiteren Sachverhalten im Steuerstrafrecht und Steuerordnungswidrigkeitsrecht. Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht in Nürnberg steht Ihnen für eine Beratung kurzfristig zur Verfügung. Durch unsere langjährige Spezialisierung im Steuer- und Strafrecht erreichen wir als Anwälte für Steuerstrafrecht in Nürnberg das bestmögliche Ergebnis für Sie.
Frühzeitige Beratung durch Ihren Anwalt für Steuerstrafrecht in Nürnberg
Wenn Vorwürfe im Steuerstrafrecht im Raum stehen, sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht in Nürnberg wenden, der sowohl das Steuerrecht als auch das Strafrecht beherrscht. In den letzten Jahren wurden die Strafermittlungen und Sanktionen selbst bei geringfügiger Steuerhinterziehung erheblich verschärft. Die strafbefreiende Selbstanzeige bleibt das zentrale Instrument zur Straffreiheit im Steuerstrafrecht – sie ist jedoch kein Selbstläufer. Lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig von einem Anwalt für Steuerstrafrecht in Nürnberg beraten, denn unvollständige oder zum falschen Zeitpunkt abgegebene Erklärungen können schwerwiegende Folgen haben.
Wenn die Steuerprüfung oder die Steuerfahndung in Nürnberg frühmorgens anklopft, gilt: Vermeiden Sie unbedachte Äußerungen. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie uns umgehend.
Auch bei allen anderen steuerstrafrechtlichen Vorwürfen ist ein geräuscharmes und strategisches Handeln auf Augenhöhe mit den Finanzbehörden entscheidend. Im Erstgespräch in unserer Kanzlei in Nürnberg erläutern unsere Anwälte für Steuerstrafrecht Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Kommt es zu einem Strafverfahren, vertreten wir Sie konsequent vor der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts sowie vor allen Gerichten.
Bestes beraten durch einen Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt Dr. Tobias Mayer, LL.M. verfügt über langjährige Erfahrung als Strafverteidiger und Anwalt für Steuerrecht in Nürnberg. Er ist darüber hinaus zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. ist ebenfalls Anwalt für Steuerrecht in Nürnberg. Gemeinsam haben sie mit hohem persönlichem Engagement schon zahlreiche Verfahren im Steuerstrafrecht erfolgreich begleitet.
Durch die enge Kooperation mit Steuerberater Florian Jugl bietet Ihnen unsere Kanzlei in Nürnberg eine kompetente Beratung im Steuerstrafrecht, Steuerrecht und Strafrecht.
Ihre Vorteile im Überblick
- Beratung durch hochqualifizierten Fachanwalt und zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht
- Facherkenntnis und langjährige Erfahrung im Steuerstrafrecht
- Bundesweite Vertretung und Verteidigung vor den Finanzämtern und allen Straf- und Finanzgerichten
- Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand
- Jederzeit kurzfristige Termine möglich – auch außerhalb der üblichen Bürozeiten und am Wochenende
- 24h-Notruf: 0170 - 44 11 444
Ihre Ansprechpartner

Benedikt Perlet, LL.M.

Dr. Tobias Mayer, LL.M.
Verkehrsgünstige Lage in der Innenstadt von Nürnberg
Weidenkellerstraße 6
90443 Nürnberg
