Was hat es mit diesem neuen Gesetz auf sich?
Seit dem 4. November 2024 sieht es für Anleger mit Krypto-Erträgen, die sie nicht versteuert haben, nicht gut aus! Denn an diesem Tag hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf für das sogenannte DAC8-Umsetzungsgesetz vorgelegt. Dieses Gesetz wird die EU-Richtlinie DAC8 in deutsches Recht umsetzen. Ein zentrales Element des DAC8-Umsetzungsgesetzes ist das Kryptowährung-Steuertransparenzgesetz (KStTG), welches Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu umfassenden Sorgfalts- und Meldepflichten verpflichtet. Das Ziel dieser Regelung ist es, die Steuertransparenz bei Geschäften mit Kryptowährungen zu erhöhen und Steuerhinterziehung aktiv zu bekämpfen.
Da Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. anonym verwendet werden können, besteht derzeit die Möglichkeit, steuerpflichtige Gewinne am Finanzamt "vorbeizuschleusen". Um dieser Problematik entgegenzuwirken, fordern Finanzbehörden verstärkte Meldepflichten auf dem Kryptomarkt. Durch das neue Gesetz werden sämtliche relevanten Informationen zu Transaktionen und Vermögenswerten von Krypto-Anlegern automatisch an die Steuerbehörden übermittelt und zwischen den EU-Staaten ausgetauscht. In Deutschland sollen diese Regelungen ab 2026 in Kraft treten.
Welche Daten müssen Krypto-Börsen an die Steuerbehörden melden?
Krypto-Börsen sind verpflichtet, folgende Informationen an die Steuerbehörden zu melden:
- Persönliche Identifikationsdaten: Dazu gehören Name, Anschrift sowie die persönliche Steuer-Identifikationsnummer des Kunden, um eine eindeutige Zuordnung zur steuerpflichtigen Person zu gewährleisten.
- Transaktionsdaten: Jede Transaktion wird erfasst, einschließlich deren Wert sowie Kauf- und Verkaufsdaten.
- Vermögensstand: Der aktuelle Stand und die Art der gehaltenen digitalen Vermögenswerte werden dokumentiert, um die Steuerbehörden über das Vermögen des Anlegers zu informieren.
- Kontoinformationen: Neben den Kontonummern sollen auch Wallet-Adressen ohne Übertragung des öffentlichen Schlüssels gemeldet werden.
<blockquote class="quote-icon info">Historische Transaktionen, die vor Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2026 durchgeführt wurden, sind von der Meldepflicht ausgenommen.</blockquote>
Welche Krypto-Börsen sind vom neuen Gesetz betroffen?
Die Meldepflicht erstreckt sich auf alle Anbieter, die beruflich oder gewerblich Dienstleistungen für Kryptowährungen gegenüber in der EU ansässigen Personen erbringen. Zu den Dienstleistungen zählen insbesondere die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowährungen, die Durchführung von Transaktionen sowie der Betrieb einer Handelsplattform. Dies gilt unabhängig davon, wo diese Dienstleister ihren Sitz haben. Somit sind auch Börsen betroffen, die nicht in der EU ansässig sind.
Die umfassenden Datenmeldungen sind darauf ausgelegt, den Finanzbehörden einen Einblick in die Handelsaktivitäten von Anlegern zu ermöglichen und unversteuerte Gewinne zu identifizieren.
<blockquote class="quote-icon achtung">Investoren, die ihren Steuererklärungspflichten bisher nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, sollten unbedingt in Betracht ziehen, eine strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO zu erstatten. Diese ermöglicht es, bisher nicht erklärte Erträge freiwillig offenzulegen und somit strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ab 2026 steigt jedoch die Gefahr, dass nicht erklärte Erträge dem Fiskus bekannt werden, da umfassende Datenmeldungen von Krypto-Börsen erfolgen werden.</blockquote>
Beispiele für mögliche nicht erklärte Erträge
Einige häufige Beispiele für nicht erklärte Erträge aus Krypto-Aktivitäten sind:
- Veräußerte Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen: Ein Anleger verkauft Bitcoin, den er vor einigen Jahren für 1.000 Euro erworben hat, für 10.000 Euro. Der Gewinn von 9.000 Euro sollte in der Steuererklärung angegeben werden, bleibt jedoch unberücksichtigt.
- Erträge aus Staking oder Yield Farming: Anleger, die ihre Kryptowährungen für Staking oder Yield Farming nutzen, erhalten oft Belohnungen oder Zinsen in Form von zusätzlichen Token. Diese Erträge sind steuerpflichtig, werden aber häufig nicht deklariert.
- Tausch von Kryptowährungen: Ein Anleger tauscht Ethereum gegen eine andere Kryptowährung. Der Gewinn aus diesem Tausch (z. B. wenn der Wert von Ethereum vor dem Tausch gestiegen ist) muss ebenfalls versteuert werden, wird meist jedoch nicht angegeben.
- Kryptowährungs-Mining: Die Einnahmen, die durch das Mining von Kryptowährungen erzielt werden, gelten als steuerpflichtiges Einkommen. In der Praxis geben viele Miner diese Einnahmen nicht an.
Risiken von nicht angegebenen Krypto-Gewinnen
Das Verschweigen von Krypto-Gewinnen kann für Anleger erhebliche rechtliche, finanzielle und persönliche Risiken mit sich bringen. Es ist wichtig, sich dieser Risiken bewusst zu sein, um Konsequenzen zu vermeiden und die steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen. Im Folgenden werden die wichtigsten Risiken erläutert:
- Steuerliche Konsequenzen: Das Nicht-Angeben steuerpflichtiger Gewinne stellt einen Verstoß gegen die steuerlichen Vorschriften dar. Dies kann zu Nachzahlungen von Steuern führen, die sich auf die nicht deklarierten Gewinne beziehen. Anleger müssen zudem mit einer hohen Nachzahlungszinsen rechnen, die die finanzielle Belastung weiter erhöhen können.
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit: Die absichtliche Steuerhinterziehung kann als Straftat verfolgt werden. Die rechtlichen Konsequenzen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, die von der Schwere der Tat und den Umständen abhängen. In Deutschland ist Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung ein strafbares Delikt, das mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann.
- Erhöhte Überwachung durch die Finanzbehörden: Mit der Einführung umfassender Meldepflichten ab 2026 und dem Austausch von Informationen zwischen den EU-Staaten wird die Transparenz auf dem Kryptomarkt zunehmen. Anleger, die nicht erklärte Gewinne vorweisen, laufen Gefahr, von den Finanzbehörden ins Visier genommen zu werden. Dies kann zu steuerlichen Prüfungen und Audits führen.
- Fehlende Möglichkeit zur Selbstanzeige: Anleger, die ihre Gewinne nicht rechtzeitig deklariert haben, verlieren möglicherweise die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige. Ab 2026 wird die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt von den nicht angegebenen Erträgen erfährt, erheblich steigen. Bei einer Selbstanzeige müssen alle nicht deklarierten Gewinne vollständig offengelegt werden, was eine späte Einsichtnahme in frühere Transaktionen erfordert.
- Reputationsschaden: Das Aufdecken von Steuerhinterziehung kann nicht nur finanzielle und rechtliche Folgen haben, sondern stellt auch einen Vertrauensverlust dar. Personen, die in der Öffentlichkeit stehen oder im Berufsleben auf ein gutes Ansehen angewiesen sind, könnten durch eine mögliche Verurteilung erheblichen Reputationsschaden erleiden.
- Komplexe Nachweispflichten: Bei steuerlichen Prüfungen müssen Anleger nachweisen, dass alle ihre Transaktionen ordnungsgemäß erfasst und deklariert wurden. Unzureichende Buchführungen oder fehlende Dokumentationen erleichtern es den Finanzbehörden, von einem Verstoß gegen das Steuerrecht auszugehen. Dies kann zu weiteren Schwierigkeiten und komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
- Verlust von Rechten: Nicht angegebene Einkünfte können auch zu einem Verlust von möglichen steuerlichen Erleichterungen führen. Beispielsweise könnte es sein, dass man als Steuerpflichtiger die Möglichkeit verpasst, Verluste aus früheren Geschäften mit Krypto-Währungen geltend zu machen oder steuerliche Freibeträge nicht nutzen kann.
<blockquote class="quote-icon achtung">Angesichts dieser Risiken ist es für Krypto-Anleger unerlässlich, ihre steuerlichen Verpflichtungen ernst zu nehmen und alle Gewinne ordnungsgemäß in der Steuererklärung zu dokumentieren. Eine rechtzeitige Konsultation eines unserer Steuerexperten kann helfen, eventuelle Fallstricke zu erkennen und die eigene Situation rechtlich abzusichern.</blockquote>
Was ist für Anleger bereits heute zu beachten?
Unabhängig vom Informationsaustausch ab 2026 ist bereits heute Folgendes zu beachten:
- Offenlegung der Krypto-Transaktionen im Rahmen der Steuererklärung: Es besteht die Verpflichtung, bestimmte Gewinne (und Verluste) aus Kryptowährungen in der Steuererklärung anzugeben. Dies betrifft im Betriebsvermögen – unabhängig von der Haltedauer – alle Geschäftsvorfälle, die durch den Tausch oder die Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden. Werden die Währungen im Privatvermögen gehalten, erfolgt die Besteuerung als sogenanntes Spekulationsgeschäft, wenn die Veräußerung und Anschaffung innerhalb eines Jahres erfolgt.
- Dokumentation aller Transaktionen: Für eine korrekte und vollständige Erfassung im Rahmen der Steuererklärung ist es entscheidend, alle Transaktionen lückenlos zu dokumentieren. Dies umfasst Kauf- und Verkaufszeitpunkte, Preise sowie eventuelle Gebühren und den jeweiligen Kurs der Kryptowährungen. Anleger sollten sich daher angewöhnen, umfassende Aufzeichnungen über ihre Krypto-Aktivitäten zu führen, da bei einer Prüfung durch die Finanzbehörden detaillierte Nachweise angefordert werden können. Zur Dokumentation bieten sich Softwarelösungen an, die jedoch nicht "blind" in die Steuererklärungen übernommen werden sollten. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Daten aus allen Wallets und Börsen enthalten sind und richtig verarbeitet werden.
- Beratung durch Steuerexperten für Kryptowährungen: Da das Steuerrecht in Bezug auf Kryptowährungen jung und sehr komplex ist, kann es zu regelmäßigen Anpassungen kommen. Daher ist eine steuerrechtliche Beratung empfehlenswert. Diese kann helfen, steuerliche Pflichten zu erkennen und mögliche Steuerfallen zu umschiffen. Vor allem bei komplexen Handelsstrategien kann eine fundierte Beratung langfristig Kosten sparen und gleichzeitig rechtliche Sicherheit bieten.
In Anbetracht dieser neuen Regelungen ist es von entscheidender Bedeutung, Anleger über ihre steuerlichen Verpflichtungen aufzuklären und sie zu ermutigen, proaktiv zu handeln. In einer sich schnell entwickelnden Finanzlandschaft, wie sie durch Kryptowährungen geprägt ist, ist kompetente rechtliche Beratung unverzichtbar.
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