Für Ihr Anliegen im Gesellschaftsrecht: juristische Kompetenz mit Blick für wirtschaftliche Erfordernisse

  • Sie benötigen sachkundige, kluge Lösungen für eine gesellschaftsrechtliche Herausforderung?
  • Gibt es Konflikte unter den Gesellschaftern, oder Regelungsbedarf mit dem Geschäftsführer?
  • Suchen Sie die optimale Gesellschaftskonstruktion für Ihre Gründung oder eine Umstrukturierung?

In all diesen Fällen helfen Fachanwalt Dr. Tobias Mayer und Rechtsanwalt Benedikt Perlet Ihnen als Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht sachkundig weiter.

Gesellschaftsstrukturen werden gelebt. Deshalb sollte Ihr Anwalt exzellente Rechtkenntnisse besitzen und die Realitäten des Wirtschaftslebens kennen.

Umfassende Fachexpertise – im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dr. Tobias Mayer von der Kanzlei Baumann Mayer Seidel & Partner in Regensburg und München ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Das belegt seine Fachkenntnis in Rechtsfragen rund um Personen- und Kapitalgesellschaften.Die Spezialisierung unserer Kanzlei umfasst neben dem Handels- und Gesellschaftsrecht auch das Steuer- sowie das Arbeitsrecht. Wir können unseren Mandanten daher die Gewähr umfassender und kompetenter Beratung im Unternehmensrecht bieten.

Außerdem ist Rechtsanwalt Dr. Mayer auch Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser dreifache Kompetenznachweis bietet Mandanten die Gewähr umfassender, kompetenter Beratung im Unternehmensrecht.

Gesellschaftsrechtsrechtliche Weichenstellungen haben entscheidenden Einfluss auf die Steuerlast und auf Arbeitsverhältnisse.

Rechtsformwahl und Gesellschaftsvertrag: Beratung und Begleitung Ihrer Gründung

Damit eine Geschäftsidee in die Realität umgesetzt werden kann, benötigt sie eine juristische Gestaltung – und diese muss zu Ihren Plänen und Ihrer Situation als Gründer passen.

Die hohe Schule der Rechtsformgestaltung umfasst mehr als das Jonglieren mit Kürzeln wie GmbH, OHG oder KGaA. Es geht darum, durch die Wahl der Rechtsform und die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags eine passgenaue Lösung für Ihr Unternehmen zu finden: ein Maximum an Handlungsfreiheit für Sie als Gesellschafter, eine optimale Steuergestaltung und eine auf die Belange der Gesellschafter zugeschnittene Haftung nach außen hin. Außerdem muss die Ausgestaltung des Unternehmens nach innen der individuellen Konstellation aus Gründern und Geldgebern gerecht werden. Und sie sollte den Entscheidungsträgern das richtige Maß an Spielraum einräumen.

Wir nehmen uns die Zeit, um mit Ihnen gemeinsam Ihre Gründungssituation genau auszuloten. Nur so lässt sich die optimale Rechtsform finden und der Gesellschaftsvertrag detailliert an die Erfordernisse anpassen. Das ist keine abstrakt-juristische Aufgabe, sondern eine Entscheidung mit Konsequenzen. Die günstige steuerliche Gestaltung trägt wesentlich zum Geschäftserfolg bei. Eine wirksame Haftungsbegrenzung kann im Zweifel sogar über die private Existenz der Gründer entscheiden.

Gleichzeitig müssen mögliche Zukunftsszenarien bedacht werden: Gründerteams, die heute gut funktionieren, können morgen oder übermorgen auseinanderdriften. Vielleicht ändert sich der Geschäftsgegenstand. Oder das Wachstum erfordert irgendwann eine Umstrukturierung: Der Gesellschaftsvertrag muss die Option bieten, später Änderungen vornehmen zu können. Ihre Unternehmensstruktur sollte Branchenbesonderheiten berücksichtigen und Ihrem Gründungsvorhaben gerecht werden. Schließlich ist dieses, wie jedes neue Unternehmen, einzigartig.

Wir haben zahlreiche Unternehmensstarts begleitet. Auch in Ihrem Fall werden wir Zeit und Sorgfalt investieren, damit sich die rechtliche Ausgestaltung Ihres Unternehmens im Geschäftsalltag bewährt.

Gesellschafterstreit: eine kluge Strategie finden

Ein typischer Fehler bei eskalierenden Streitigkeiten unter Gesellschaftern: Die Auseinandersetzung konzentriert sich auf konkrete Einzelereignisse und gesellschaftsrechtliche Detailfragen. Dabei bleibt man gedanklich in der kleinteiligen Konfrontation gefangen, statt eine Strategie zur generellen Klärung der Streitpunkte zu entwickeln. Die übergeordnete Perspektive ist jedoch wichtig: Mit kleinen Siegen in Detailfragen ist wenig gewonnen.

Oft bleibt nur, eine klare Entscheidung zu treffen, die entweder den Fortbestand des Unternehmens gewährleistet – oder im Zweifel dessen Liquidation herbeiführt.  Wir können Ihnen die Entscheidung zwar nicht abnehmen, werden jedoch mit Ihnen gemeinsam mögliche Marschrouten abstecken, Stärken und Schwächen Ihrer Rechtsposition analysieren, den Gesellschaftsvertrag einer nüchternen Prüfung unterziehen und Ihre Ansprüche im Notfall auch vor Gericht durchfechten. Dafür ist oft das Erwirken einer einstweiligen Verfügung der richtige Weg.

Unsere Kanzlei hat über 25 Jahre Erfahrung im Umgang mit Gesellschafterstreitigkeiten. Wir wissen daher, wovon ein guter Ausgang abhängt – und dass selbst in schwierigen Konfliktkonstellationen Lösungswege möglich sind.

Nutzen Sie unsere Erfahrung im Gesellschaftsrecht: Wenn die eigene Position oder die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel stehen, muss die Analyse mit besonders kühlem Kopf erfolgen.

Restrukturierung, Veränderung, Übergabe, Nachfolge

Bereits eine einfache Kapitalerhöhung, ein Gesellschafterwechsel oder die Aufnahme zusätzlicher Gesellschafter müssen in juristisch korrekter Form erfolgen, sonst drohen unangenehme Folgen. Bei weitergehenden Veränderungen ist eine enge gesellschaftsrechtliche Begleitung noch wichtiger: im Fall einer Restrukturierung etwa, wenn Betriebsteile aus- oder eingegliedert werden oder – etwa im Zuge einer Nachfolgeregelung – ein Betriebsübergang durch Rechtsgeschäft erfolgt.

In all diesen Fällen hilft anwaltliche Unterstützung, die Änderungen zum Erfolg zu führen.

  • Unerlässlich ist die präzise vertragsrechtliche Gestaltung. Mit einem unvollständigen oder in sich widersprüchlichen Vertrag sind juristische Auseinandersetzungen so gut wie vorprogrammiert. Diese gilt gleichermaßen für eine Änderung des Gesellschaftsvertrags wie für eine Vereinbarung über den Verkauf des Unternehmens.
  • Daneben müssen die steuerlichen Folgen etwa von Veräußerungsgewinnen korrekt beurteilt werden. Sonst kann der wirtschaftliche Erfolg der Transaktion an den Forderungen der Steuerbehörden scheitern.
  • Auch die arbeitsrechtlichen Aspekte eines Betriebsübergangs erfordern genaue Aufmerksamkeit. Sonst drohen hohe Folgekosten.

Dafür benötigen Sie einen Anwalt, der die nötige Kompetenz mitbringt, den gesamten Prozess überblickt und die rechtlichen Konsequenzen erkennt. Er muss die Vorstellungen der Beteiligten exakt kennen und seine Mandanten über alle juristischen Aspekte von Bedeutung ins Bild setzen. Das erfordert enge persönliche Abstimmung.

In solchen Situationen zeigt sich der Vorteil der direkten Betreuung durch eine mittelständische Anwaltskanzlei: kurze Kommunikationswege und ein fester Ansprechpartner.

GmbH-Geschäftsführer: Vertragsgestaltung, Abberufung, Kündigung

Das Vertragsverhältnis eines GmbH-Geschäftsführers zur von ihm geführten Gesellschaft ist deutlich komplexer und als das eines normalen Angestellten zu seinem Arbeitgeber. Es gibt einerseits mehr Regelungsbedarf, andererseits größere Regelungsfreiheit.

Der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag muss dem gerecht werden. Beide Seiten haben Vorteile, wenn sie die Ausgestaltung oder Prüfung des Vertrags einem Fachmann überlassen.

  • Für die Gesellschaft ist es wichtig, dass eine möglicherweise gewährte betriebliche Altersvorsorge, der Umfang von Wettbewerbsverboten, die Frage der Einzel- oder Gesamtvertretungsberechtigung und ein mögliches Verbot von In-Sich-Geschäften im Dienstvertrag unzweideutig und rechtswirksam festgeschrieben sind.
  • Aus Sicht des Geschäftsführers ist eine mögliche Haftungsfreistellung von Interesse. Außerdem hängt für ihn viel davon ab, dass er eine zugesagte Versorgung später tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Daneben müssen Punkte geregelt werden, die bei Arbeitnehmern gesetzlich vorgegeben sind, wie etwa Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung, die Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen sowie der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Altersvorsorge.
  • Auch für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht hat der Dienstvertrag Bedeutung, auch wenn letztlich die gelebte Realität entscheidend ist. Vor allem bei Gesellschafter-Geschäftsführern mit Minderheitsbeteiligung muss sorgfältig geprüft werden, ob sich keine Sozialversicherungspflicht ergibt.

Selbst wenn Vertragsabschlüsse für Sie beruflicher Alltag sind: Den GmbH-Geschäftsführervertrag sollten Sie einem Rechtsanwalt überlassen. Das senkt die Risiken späterer Rechtsstreitigkeiten beträchtlich.

Klärung der Haftung von Geschäftsführern und Vorständen

Haben geschäftliche Fehlentscheidungen die Gesellschaft in die Krise geführt? Drohen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz, stehen gar wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Tatbestände im Raum? Dann rückt bald auch die Haftung von Geschäftsführern oder Vorstand auf die Tagesordnung. In bestimmten Fällen kann dann das Haftungsthema sogar die Gesellschafter betreffen.

Geschäftsführer insbesondere einer GmbH sind vielen Haftungsrisiken ausgesetzt. Typische Gründe für eine persönliche Haftung sind:

  • ein zu spät gestellter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Zahlungen trotz absehbarer oder bestehender Zahlungsunfähigkeit (soweit sie nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erfolgten)
  • nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge
  • das Überschreiten der Geschäftsführerbefugnisse
  • ein Verstoß gegen die Pflicht, das Stammkapital zu erhalten

Die Liste lässt sich noch lange fortsetzen. In jedem dieser Fälle droht dem Geschäftsführer die Haftung mit seinem gesamten Privatvermögen und damit sehr schnell der persönliche Ruin.

Auch ein Gesellschafter-Geschäftsführer haftet persönlich, unter anderem für die Erhaltung des Stammkapitals.

Gerät eine GmbH in die Krise und wird insolvent und wird die Gesellschaft durch Amtsniederlegung des einzig bestellten Geschäftsführers führerlos, dann ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Pflicht der Gesellschafter. Eine Verletzung dieser Pflicht kann sogar strafrechtliche Folgen haben.

Einen gewissen Schutz vor persönlicher Haftung bietet eine anwaltlich geprüfte D&O-Police zur Managerhaftpflichtversicherung. Andere Strategien wie die Amtsniederlegung des Geschäftsführers erfordern eine sehr genaue Prüfung der Rechtslage, damit die Niederlegung nicht „zur Unzeit“ erfolgt und damit in die Haftung führt.

In jedem Fall gilt für Geschäftsführer wie für Gesellschafter: Sobald Fragen persönlicher Haftung im Raum stehen, ist kompetente anwaltliche Beratung dringend nötig.

Die Anforderungen an die Kompetenz Ihres Anwalts steigen parallel zu Ihrem Risiko persönlicher Haftung.

Handelsrechtliche Unterstützung

Rechtsanwalt Dr. Mayer als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Rechtsanwalt Benedikt Perlet als ehemaliger Unternehmensjurist können Sie neben gesellschaftsrechtlichen auch in handelsrechtlichen Fragen unterstützen – von der Gestaltung von Vertragstexten wie Lieferbedingungen oder AGB-Klauseln bis hin zur Abwehr unberechtigter Zahlungsansprüche.

In Regensburg gibt es derzeit nur einen Anwalt, der erstens Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, zweitens Fachanwalt für Steuerrecht und drittens Fachanwalt für Arbeitsrecht ist: Rechtsanwalt Dr. Tobias Mayer. Er ist auch am Kanzleistandort München für Sie tätig.