Das Verwaltungsrecht befasst sich mit dem Recht des hoheitlichen Handelns von Staat, Städten, Gemeinden, Körperschaften u.a. gegenüber dem Bürger. Es regelt die rechtliche Beziehung zwischen dem Bürger und der öffentlichen Gewalt.

Der Bürger wird mit dem Verwaltungsrecht konfrontiert, wenn eine staatliche oder kommunale Behörde oder Körperschaft ihm gegenüber ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen anordnet, gegen ihn eine Forderung erhebt oder eine ihn betreffende Feststellung trifft.

Das Verwaltungsrecht umfasst unter anderem die folgenden Gebiete:

  • Öffentliches Baurecht (Baugenehmigung, Nachbarschutz, Abstandsflächen, Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Bauordnungsrecht, Baueinstellung, Nutzungsuntersagung u.a.)
  • Denkmalschutzrecht
  • Abgabenrecht (Erschließungsbeitrag, Herstellungsbeitrag, Gemeindesteuern, Zweitwohnungssteuer u.a.)
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Gewerbeuntersagung, Handwerksrecht, Recht der freien Berufe, Gaststättenrecht, Personenbeförderungsrecht, Glücksspielrecht u.a.)
  • Erteilung, Versagung und Widerruf von öffentlich-rechtlichen Erlaubnissen, Genehmigungen und Konzessionen
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Ausbildungs- und Prüfungsrecht (Hochschulrecht, Prüfungsanfechtung, Zwangsexmatrikulation u.a.)
  • Öffentliches Dienstrecht (Beamtenrecht, Wehrrecht u.a.)
  • Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Lärmschutz, Abfallrecht u.a.)
  • Polizei- und Sicherheitsrecht
  • Jagdrecht und Waffenrecht
  • Ordnungswidrigkeiten/Bußgeldverfahren
  • u.v.m.

Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fabian Seidel. Er ist außerdem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und übernimmt die Vertretung unserer Mandanten gegenüber sämtlichen Behörden. Ebenso vertritt er unsere Mandanten im Widerspruchsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten.

Oft kann durch geschickte Verhandlung mit den Behörden eine für den Mandanten ungünstige Entscheidung im Vorfeld verhindert werden. Im Verwaltungsrecht gelten grundsätzlich strenge Ausschlussfristen für die Anfechtung von behördlichen Entscheidungen. Hier ist zeitnah zu klären, ob die Einlegung eines Widerspruchs oder die Erhebung einer Klage Erfolg verspricht. Unter Umständen kann die Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens erforderlich sein. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt ist daher grundsätzlich zu empfehlen.