Approbation und Berufserlaubnis
Die Approbation und die Berufserlaubnis bilden die Grundlage der Berufsausübung in den Heilberufen. Eingriffe in diese Zulassung treffen Betroffene regelmäßig in ihrer beruflichen Existenz. Drohen Widerruf, Ruhensanordnung oder sonstige berufsrechtliche Maßnahmen, ist eine frühzeitige und konsequente rechtliche Vertretung entscheidend.
Wir beraten und vertreten Angehörige der Heilberufe in allen verwaltungsrechtlichen Fragen rund um Approbation und Berufserlaubnis. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Verteidigung des Bestands einer bereits erteilten Zulassung.
Verteidigung bestehender Zulassungen
Behördliche Verfahren wegen angeblicher Unzuverlässigkeit, fehlender gesundheitlicher Eignung oder berufsbezogener Pflichtverstöße können zu schwerwiegenden Maßnahmen führen. Im Zentrum steht dabei häufig nicht die erstmalige Erteilung, sondern der Erhalt der bereits bestehenden Approbation oder Berufserlaubnis.
Der Widerruf oder das Ruhen der Approbation greift erheblich in die durch Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit ein. Entsprechende Maßnahmen setzen deshalb eine tragfähige Tatsachengrundlage, eine rechtlich belastbare Prognose und ein fehlerfreies Verfahren voraus. Gerade daran fehlt es in der Praxis nicht selten.
Wir prüfen behördliche Vorwürfe sorgfältig, bewerten die Erfolgsaussichten einer Verteidigung und setzen uns dafür ein, dass unverhältnismäßige Eingriffe in die Berufsausübung abgewehrt werden. Ziel ist es, die Zulassung zu sichern und die weitere Berufsausübung zu ermöglichen.
Wir beraten und vertreten insbesondere bei dem Widerruf der Approbation, bei der Anordnung oder Androhung des Ruhens der Approbation, bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung, bei Verfahren wegen behaupteter persönlicher Unzuverlässigkeit, bei berufsrechtlich relevanten Vorwürfen mit Auswirkungen auf die Zulassung, bei Fragen zur Erteilung, Verlängerung oder Sicherung einer Berufserlaubnis sowie im Anhörungsverfahren, im Widerspruchsverfahren, im verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren und im Eilrechtsschutz zur vorläufigen Sicherung der weiteren Berufsausübung.
Frühzeitig die richtigen Weichen stellen
Bereits das Anhörungsschreiben der Behörde erfordert eine belastbare rechtliche Einordnung und eine abgestimmte Verteidigungsstrategie. In vielen Fällen werden die entscheidenden Weichen schon im frühen Verfahrensstadium gestellt. Wer hier nicht rechtzeitig reagiert, setzt sich erheblichen Risiken für die eigene berufliche Zukunft aus.
Wir begleiten unsere Mandanten vom ersten behördlichen Schreiben bis zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte. Dabei behalten wir neben der verwaltungsrechtlichen Bewertung auch die berufsrechtlichen, strafrechtlichen und tatsächlichen Auswirkungen des Verfahrens im Blick.
Wir beraten insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Angehörige weiterer reglementierter Heil- und Gesundheitsberufe.
Verfahren um Approbation und Berufserlaubnis verlangen eine präzise rechtliche Analyse, einen sicheren Umgang mit Behörden und eine klare prozessuale Strategie. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten mit dem Ziel, bestehende Zulassungen wirksam zu verteidigen und existenzgefährdende Maßnahmen abzuwehren.
Wenn Ihre Approbation oder Berufserlaubnis in Frage steht, ist schnelles und entschlossenes Handeln erforderlich.
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