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Fremdwährungsguthaben richtig erklären: Anschaffungszeitpunkt, FIFO und Ermittlung des Veräußerungsgewinns

verfasst von:
Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Ob auf einem Fremdwährungskonto ein steuerpflichtiger Gewinn entstanden ist, lässt sich nur mit einer sauberen Berechnung beantworten. Entscheidend sind drei Größen: der Anschaffungszeitpunkt, der Veräußerungszeitpunkt und die Devisenkurse, mit denen Ein- und Auszahlungen in Euro umgerechnet werden. Bei vielen Zu- und Abgängen kommt die Frage der Verbrauchsreihenfolge hinzu.

Gerade weil Banken die Anschaffungsdaten nicht immer vollständig kennen, sollten Anleger ihre Berechnung selbst nachvollziehen können. Dieser Beitrag erklärt die Ermittlung des Veräußerungsgewinns Schritt für Schritt – für verzinsliche Konten nach § 20 EStG ebenso wie für unverzinste Bestände nach § 23 EStG.

1. Anschaffung und Veräußerung bei Fremdwährung

Als Anschaffung gilt der Tausch von Euro (oder einer anderen Währung) in die Fremdwährung. Als Veräußerung gilt der Rücktausch in Euro, der Tausch in eine andere Fremdwährung oder die Verwendung des Guthabens zur Tilgung von Verbindlichkeiten. Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt des Zu- und Abflusses.

Zinsgutschriften erhöhen das Guthaben und gelten ihrerseits als Anschaffung weiterer Fremdwährungsbeträge zum Kurs des Gutschriftszeitpunkts. Die Zinsen selbst sind als laufende Kapitalerträge zu versteuern.

2. Währungsumrechnung zum Zeitpunkt von Zu- und Abfluss

Der Gewinn wird in Euro ermittelt. Dazu wird der eingesetzte Betrag zum Devisenkurs des Anschaffungstags und der realisierte Betrag zum Devisenkurs des Veräußerungstags in Euro umgerechnet. Die Differenz ist der Kursgewinn oder -verlust. Üblich ist die Verwendung der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Referenzkurse.

Praxishinweis: Bewahren Sie für jeden Zu- und Abgang die Abrechnung und den jeweiligen Devisenkurs auf. Ohne diese Dokumentation lässt sich der Gewinn nicht belegen, und das Finanzamt oder die Bank setzt im Zweifel eine ungünstige Ersatzbemessungsgrundlage an.

3. Die FIFO-Methode bei mehreren Zu- und Abgängen

Werden auf einem Konto mehrere Beträge zu unterschiedlichen Kursen angeschafft und nur teilweise wieder getauscht, stellt sich die Frage, welche Beträge als zuerst verbraucht gelten. In der Praxis wird die First-in-first-out-Methode angewandt: Der zuerst angeschaffte Betrag gilt als zuerst veräußert. Diese Reihenfolge bestimmt sowohl die Höhe des Gewinns als auch – bei § 23 EStG – den Lauf der Jahresfrist.

4. Die Grundlagen im Überblick

Für jede Realisierung sind vier Angaben erforderlich:

  1. Welcher Betrag wurde wann in Fremdwährung angeschafft (Euro-Wert)?
  2. Welcher Betrag wurde wann realisiert (Euro-Wert)?
  3. In welcher Reihenfolge gelten die Beträge als verbraucht (FIFO)?
  4. Welche Einkunftsart greift (§ 20 oder § 23 EStG)?

5. Gewinnermittlung bei § 20 EStG

Bei verzinslichen Konten richtet sich die Ermittlung nach § 20 Abs. 4 EStG: Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten, jeweils in Euro. Ein Abzug von Werbungskosten ist im Bereich der Abgeltungsteuer grundsätzlich ausgeschlossen; abgegolten ist der Aufwand durch den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro.

6. Gewinnermittlung bei § 23 EStG

Bei unverzinsten Beständen ist der Gewinn die Differenz zwischen Veräußerungspreis und Anschaffungskosten, vermindert um Werbungskosten (§ 23 Abs. 3 EStG). Hier sind tatsächliche Kosten abziehbar, dafür greift die Freigrenze von 1.000 Euro und die einjährige Haltefrist. Der Gewinn unterliegt dem persönlichen Steuersatz.

Achtung: Bei Übertragungen von einer Bank zur anderen gehen die Anschaffungsdaten häufig verloren. Fordern Sie die historischen Kurse und Abrechnungen rechtzeitig an, damit der Gewinn nicht zu hoch angesetzt wird.

7. Was Anleger jetzt tun sollten

Lückenlose Aufzeichnungen führen. Dokumentieren Sie jeden Zu- und Abgang mit Datum, Betrag und Devisenkurs.

FIFO konsequent anwenden. Bestimmen Sie die Verbrauchsreihenfolge einheitlich, um Gewinn und Frist korrekt zu ermitteln.

Bankangaben prüfen. Vergleichen Sie die Steuerbescheinigung mit Ihrer eigenen Berechnung und lassen Sie Abweichungen korrigieren.

8. Wir beraten Sie

Wir rekonstruieren Anschaffungszeitpunkte und Kurse, ermitteln Ihre Kursgewinne und -verluste nach FIFO und erstellen die Anlage KAP oder die Anlage SO. Wie der ausgewiesene Bankabzug zustande kommt, erläutert unser Beitrag zum Kapitalertragsteuerabzug auf Währungsgewinne.

zuletzt aktualisiert:
22.06.2026

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Eingesetzten Betrag zum Anschaffungskurs und realisierten Betrag zum Veräußerungskurs in Euro umrechnen; die Differenz ist der Gewinn oder Verlust.

Der Kurs im Zeitpunkt des jeweiligen Zu- oder Abflusses. Üblich sind die Referenzkurse der Europäischen Zentralbank.

First in, first out: Der zuerst angeschaffte Betrag gilt als zuerst veräußert. Das bestimmt Gewinnhöhe und – bei § 23 EStG – die Jahresfrist.

Ja. Gutgeschriebene Zinsen gelten als weitere Anschaffung von Fremdwährung zum Kurs des Gutschriftszeitpunkts; die Zinsen selbst sind als Kapitalertrag steuerpflichtig.

Bei § 20 EStG grundsätzlich nicht (Sparer-Pauschbetrag). Bei § 23 EStG sind tatsächliche Werbungskosten abziehbar.

Dann wird eine Ersatzbemessungsgrundlage angesetzt, die meist zu hoch ist. Mit Nachweis der tatsächlichen Kosten lässt sich der Abzug über die Veranlagung korrigieren.