Franziska Keßler ist seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin bei BMS tätig. Ihre Stärken liegen insbesondere in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie Steuerstrafrecht.

Für mich steht individuelle Beratung im Vordergrund. Gemeinsam mit meinem Mandanten entwickle ich maßgeschneiderte Lösungen. Dabei möchte ich auch komplexe Sachverhalte verständlich vermitteln und so praktikable Lösungen entwickeln.

Fokus auf umfassende Beratung

Rechtsanwältin Keßler legt im Gesellschaftsrecht Wert auf eine alle rechtlichen und tatsächlichen Aspekte berücksichtigende Beratung. Von der Auswahl der passenden Gesellschaftsform bis hin zur Beendigung der Gesellschaft bietet sie ihre kompetente Unterstützung an. Dies beinhaltet insbesondere die Überprüfung, Erstellung sowie Gestaltung verschiedenster Verträge, sei es die Schaffung von maßgeschneiderten Satzungen oder die Ausarbeitung von Unternehmenskaufverträgen. In jedem dieser Schritte stellt Franziska Keßler sicher, dass Ihre rechtlichen Interessen oder die Ihres Unternehmens umfassend und präzise berücksichtigt werden.

Im Steuerrecht ist Rechtsanwältin Keßler für Privatpersonen bei der Überprüfung von Bescheiden und etwaiger Vertretung in Einspruchsverfahren und bei Klagen tätig. Auch Unternehmen können von ihren fundierten Kenntnissen in steuerlichen Belangen profitieren.

Lösungen finden durch Kommunikation

Franziska Keßler zeichnet sich durch ihre Kommunikationsstärke aus, die sie insbesondere im persönlichen Dialog mit ihren Mandanten zum Ausdruck bringt. Dem individuellen Austausch wird besonderer Wert beigemessen. Im Rahmen des Mandats werden sämtliche Details sorgfältig betrachtet und komplexe Sachverhalte auf verständliche Weise erklärt. Durch dieses Vorgehen kann Rechtsanwältin Keßler optimale Lösungsansätze entwickeln und auf den Mandanten angepasst präsentieren.

Kurzbiografie

  • Berufsbegleitender Masterstudiengang im Wirtschaftsrecht (LL.M.), Universität Münster
  • Referendariat am Landgericht Regensburg, Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg (2. Staatsexamen)
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg, Schwerpunkt im Unternehmensrecht, insbesondere Kapitalgesellschaften