Vorsatzanfechtung durch das Finanzamt
Insbesondere in Krisenzeiten wird oft Vermögen an nahestehende Personen übertragen, um es dem Zugriff potenzieller Gläubiger zu entziehen. Dabei wird häufig übersehen, dass das Finanzamt bei Steuerschulden derartige Vermögensübertragungen anfechten und deren Rückerstattung fordern kann.
Wir erläutern Ihnen, wie das Finanzamt in solchen Fällen verfahrensrechtlich vorgeht, unter welchen Voraussetzungen eine Vorsatzanfechtung erklärt werden kann und wie eine Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Position gegenüber dem Finanzamt stärkt.