Artikel bewerten

Steuerhinterziehung melden: (Anonyme) Anzeige beim Finanzamt

Der Verdacht einer Steuerhinterziehung kann von jedem Bürger gemeldet werden. In diesem Beitrag erklären wir, welche Vorgaben für die Anzeige einer Steuerhinterziehung bestehen und was passiert, wenn das Finanzamt einen Hinweis erhalten hat.

1. Hinweis an das Finanzamt

Die Meldung von Steuerhinterziehung ist von immenser Bedeutung bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität, illegalen Machenschaften und für den Schutz der Integrität des Steuersystems.

Wer kann Hinweise an das Finanzamt geben?

Besteht der Verdacht einer Steuerhinterziehung, kann grundsätzlich jeder eine Anzeige beim Finanzamt erstatten. Jeder Bürger hat das Recht, die zuständigen Behörden auf eine mögliche Steuerhinterziehung aufmerksam zu machen.

Die meisten Hinweise auf Steuerhinterziehung kommen aus dem eigenen Umfeld des Steuersünders. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Nach der Trennung/Scheidung von ihrem Ehemann meldet die Ehefrau dem Finanzamt, dass ihr Ex-Partner private Ausgaben in den betrieblichen Bereich übertragen und so einen Steuervorteil erlangt hat.
  • Ein gekündigter Mitarbeiter teilt er dem Finanzamt mit, dass sein ehemaliger Chef einen Teil seiner Ware regelmäßig „schwarz“ verkauft.
  • Ein Geschäftspartner fühlt sich übervorteilt. Er weiß, dass der Firmeninhaber Strohleute einsetzt, die als Käufer, Verkäufer oder Geschäftsführer agieren. Er meldet dies beim Finanzamt.
  • Ein Nachbar bekommt mit, dass der Lebenswandel des Unternehmers nicht zu seinen Einkommensverhältnissen passt. Er wird skeptisch und meldet seinen Verdacht beim Finanzamt.

Warum soll ein Hinweis an das Finanzamt gegeben werden?

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum man sich dazu entscheidet, eine Steuerhinterziehung beim Finanzamt anzuzeigen. Im Zusammenhang mit der Anzeige von Steuerhinterziehung kann schnell der Vorwurf von „Anschwärzerei“ oder „Denunziantentum“ und damit moralische Zweifel aufkommen.

Denken Sie dabei an folgende Erwägungsgründe:

  • Fairness und Gerechtigkeit: Steuerhinterziehung kann zu einer ungleichen Verteilung der Steuerlast führen, wobei dann ehrliche Steuerzahler eine größere Last tragen. Die Meldung der Steuerhinterziehung trägt zur Förderung von Fairness und Gerechtigkeit im Steuersystem bei.
  • Finanzierung öffentlicher Einrichtungen: Die Errichtungen und Instandhaltung öffentlicher Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Schulen und Kindergärten, Universitäten, Rad- und Verkehrswege usw., kosten Geld, wofür Steuereinnahmen unerlässlich sind. Jeder Mensch profitiert von diesen Einrichtungen und wer zu Unrecht seine Steuern nicht zahlt, der betrügt damit nicht nur den Staat, sondern jeden Mitbürger.
  • Verhinderung von Haushaltslücken: Fehlen dem Staat Steuereinnahmen, kann dies zu Haushaltsdefiziten führen, die wiederum höhere Steuerlasten für ehrliche Steuerzahler bedeuten können. Die Meldung von Steuerhinterziehung kann dabei helfen, solche finanziellen Engpässe zu vermeiden.

Die Anzeige der Steuerhinterziehung darf ausschließlich auf der Grundlage genauer Informationen erfolgen. Falsche und unbegründete Anschuldigungen oder vage Behauptungen haben in einer Anzeige nichts zu suchen.

Merke: Es gibt in Deutschland keine Pflicht für Bürger, den Finanzbehörden Hinweise auf Steuerhinterziehung zu geben.

Wie kann man dem Finanzamt Hinweise über Steuersünder geben?

Wer eine Steuerhinterziehung melden möchte, der kann dies formlos oder über ein von den Finanzämtern bereitgestelltes Formular bei der zuständigen Stelle machen.

Zuständige Stelle

Eine Meldung der Steuerhinterziehung ist bei folgenden Institutionen möglich:

  • Finanzamt bzw. Steuerfahndungsstellen der Finanzämter
  • Oberfinanzdirektion bzw. Landesfinanzbehörde
  • Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes
  • Bundeszentralamt für Steuern

Melden Sie den Sachverhalt am besten immer dem Finanzamt, das für den Verdächtigten zuständig ist. Das ist in der Regel das Finanzamt am Wohnort der beschuldigten Person oder am Geschäftssitz des Unternehmens. Sie können das zuständige Finanzamt über die Finanzamtssuche des Bundeszentralamts für Steuer (BZSt) finden. In Bayern wird – wie auch in einigen anderen Bundesländern – auf die in den größeren Städten ansässigen Steuerfahndungsstellen verwiesen.

Sollten Sie nicht sicher sein, wo die Person wohnt, so erstatten Sie die Anzeige bei der übergeordneten Behörde. Von dort wird sie dann an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Die Aussicht auf Erfolg einer solchen Meldung ist umso größer, je mehr und detailliertere Informationen Sie bereitstellen.

Beispiel: Ein Kollege von Ihnen brüstet sich im Büro damit, dass er sein ganzes Haus mithilfe von Schwarzarbeitern kernsaniert hat. Das möchten Sie gerne melden. Sie wissen zwar, dass der Kollege in München wohnt, kennen aber nicht die genaue Anschrift. München hat zahlreiche Finanzämter. Melden Sie den Vorgang in diesem Fall bei der Steuerfahndung München oder der Finanzverwaltung Bayern und geben Sie möglichst viele Informationen, u.a. Geburtstag des Kollegen, Arbeitsstelle etc. Das hilft bei den Ermittlungen.

Angaben in der Anzeige

In eine Anzeige gehören folgende Angaben:

  • Namen und Adressen der beteiligten Personen
  • Art und Weise der Hinterziehung (zum Beispiel Schwarzarbeit, falsche Rechnungen)
  • Zeitraum der Steuerhinterziehung
  • beweiskräftige Unterlagen oder Nennung von Zeugen
  • Steuererklärung, auf die sich der Vorwurf der Hinterziehung bezieht
Merke: Je konkreter die Angaben in der Anzeige sind, desto effektiver können die Ermittler bei den Finanzbehörden den Fall prüfen und ermitteln.

Eine Steuerhinterziehung liegt erst dann vor, wenn die falsche Steuererklärung eingereicht wurde. Eine Anzeige ist daher immer erst im Nachhinein möglich.

Online-Meldung

Wenn Sie eine Anzeige erstatten wollen, dann gehen Sie am besten auf die Internetseite der Finanzverwaltung Ihres Bundeslandes. Dort finden Sie die wichtigsten Informationen zur Anzeige der Steuerhinterziehung. Einige Bundesländer bieten sogar ein vorbereitetes Formular an, über das Sie anonym eine Anzeige erstatten können.

Bayern stellt ein Formular zur Verfügung, das am PC ausgefüllt werden kann, dann allerdings per E-Mail oder Post übermittelt werden muss.

Sollten Sie kein Onlineformular oder keinen Vordruck auf der Internetseite des zuständigen Finanzamtes finden, so können Sie ein einheitliches Mitteilungsformular auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern verwenden. Dieses können Sie nach dem Ausfüllen entweder direkt an das Bundeszentralamt für Steuer versenden oder dem zuständigen örtlichen Finanzamt übermitteln.

2. Das passiert nach einem Hinweis an das Finanzamt

Das Finanzamt prüft die übermittelten Informationen

Wenn dem Finanzamt ein Hinweis auf eine Steuerhinterziehung gegeben wurde, prüft dieses die übermittelten Informationen und Beweismittel und geht den Anhaltspunkten nach.

Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens

Erscheint der geäußerte Verdacht glaubwürdig, so werden die Behörden Ermittlungen anstellen und ein Steuerstrafverfahren eröffnen.

Durchführung des Steuerstrafverfahrens durch Bußgeld- und Strafsachenstelle sowie Steuerfahndung

Die Verantwortung für ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung übernimmt in der Regel die des Finanzamtes (BuStra). Man kann sich die BuStra als eine spezielle Form der Staatsanwaltschaft bei den Finanzbehörden vorstellen. Die Ermittlungen selbst übernimmt die Steuerfahndung (SteuFa). Sie erledigt quasi die Aufgaben der Polizei und hat in Steuerstrafverfahren auch dieselben Rechte und Pflichten wie diese. Die Steuerfahndung ermittelt sämtliche Tatsachen. Wurde die Meldung der Steuerhinterziehung namentlich vorgenommen, kann es sein, dass die Ermittler auch nochmal auf Sie zukommen, um Rückfragen zu stellen.

Wenn sich der Verdacht erhärtet, kann es für den Betroffenen ganz schnell gehen: Plötzlich stehen Beamte der Steuerfahndung mit einem Beschlagnahme- oder Durchsuchungsbeschluss in den Geschäftsräumen und nehmen Kartons voller Unterlagen sowie Computer mit. Mitarbeiter werden als Zeugen vernommen, Kunden und Geschäftspartner ebenfalls. Eine solche Situation ist für betroffene Geschäftsleute ein Desaster.

Austausch mit anderen Behörden

Das Finanzamt ist bestens vernetzt. Es bekommt Kontrollmitteilungen von anderen Finanzbehörden, den Sozialversicherungsträgern, dem Zoll, der Polizei und selbst den Bauämtern. Bei diesen Stellen kann das Finanzamt im Ermittlungsfall auch aktiv nachfragen. Außerdem kann es Konteninformationen aus dem In- und Ausland abfragen. Bei einem Verdacht nimmt es auch Konten von betroffenen Personen unter die Lupe. Schließlich ist vom Bankgeheimnis nicht mehr viel übrig.

Tätigkeitwerden der allgemeinen Staatsanwaltschaft

Die allgemeine Staatsanwaltschaft wird tätig, wenn dem Beschuldigten über die Steuerstraftat noch weitere Straftaten vorgeworfen werden oder ein Haftbefehl gegen diesen erlassen wurde. Darüber hinaus kann die Finanzbehörde die Strafsache auch jederzeit an die Staatsanwaltschaft abgeben beziehungsweise kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren jederzeit an sich ziehen.

Abschluss des Steuerstrafverfahrens

Zum Abschluss des Steuerstrafverfahrens erstellt die Steuerfahndung einen Steuerfahndungsbericht für die BuStra bzw. die Staatsanwaltschaft. Dann werden der Beschuldigte und gegebenenfalls weitere Zeugen angehört.

Merke: Die Finanzämter müssen jedem – auch anonymen – Hinweis auf Steuerhinterziehung nachgehen, soweit dieser glaubwürdig erscheint. Im Rahmen ihrer Ermittlungen prüfen die Finanzämter dann die beschuldigte Person allgemein, zum Beispiel anhand ihrer bisherigen Steuererklärungen und dann in Bezug auf die konkrete Meldung.

3. Was der Hinweisgeber wissen muss

Anonyme Meldung

Viele Bürger wollen Hinweise an die Finanzbehörden wegen Steuerhinterziehung nicht unter Angabe ihres vollen Namens machen. In der Regel kennen sie die Person, die sie der Steuerhinterziehung beschuldigen, persönlich und befürchten gesellschaftliche und persönliche Nachteile. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, eine Steuerhinterziehung anonym zu melden.

Die Finanzbehörden messen einer namentlichen Meldung allerdings eine größere Bedeutung zu als einer anonymen Meldung. Außerdem können sie bei einer namentlichen Meldung Rückfragen stellen und damit die Strafverfolgung beschleunigen und verbessern. Zwar gehen die Behörden auch anonymen Meldungen nach, aber namentliche Meldung werden etwas schneller verfolgt und die Ermittlungen gehen etwas schneller.

Daher ist insbesondere bei einer anonymen Meldung wichtig, so viele Informationen und Beweismittel wie möglich zu benennen und sehr konkrete Angaben zu machen.

Anonym bleiben

Um bei der Anzeige einer Steuerhinterziehung anonym zu bleiben, müssen Sie einiges beachten: Bei der Online-Übermittlung wird zwar Ihre IP-Adresse verschlüsselt, mit die eindeutige Rückverfolgbarkeit des Hinweisgebers möglich wäre. Allerdings enthalten Anhänge – zum Beispiel Office-Dokumente oder Bilder – sogenannte Meta-Daten, die verraten, auf welchem Computer die Dateien erstellt wurden oder sogar GPS-Daten von dem Ort der Bildaufnahmen.

Eine Alternative kann es daher sein, die Meldung per Brief vorzunehmen und Anhänge ausdrucken. So hinterlassen Sie keinen digitalen Fußabdruck, der Ihre Identifikation ermöglichen würde.

Vorsicht bei Falschmeldungen

Wer wissentlich eine Person falsch einer Steuerhinterziehung verdächtigt oder eine solche Steuerstraftat vortäuscht und dem Finanzamt hierzu bewusst falsche Informationen meldet, macht sich selbst strafbar, zum Beispiel wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdung.

Es ist dringend davon abzuraten – auch anonym – Falschmeldungen zu machen, um beispielsweise der Person „eins auszuwischen“. Die Staatsanwaltschaft wird bei einer Falschmeldung Ermittlungen einleiten, um den Hinweisgeber ausfindig zu machen. Diesem droht dann selbst ein Strafverfahren.

Vorsicht, wenn Sie selbst involviert sind

Besonders überlegt sollten Sie handeln, wenn Sie selbst in die Steuerhinterziehung eines anderen involviert waren, etwa weil sie Lohn für Ihre Arbeit schwarz bekommen haben. Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten.

4. Was der Steuerhinterzieher wissen muss

Wer Konten im Ausland nicht angeben hat und dort Einnahmen erzielt, kann sich der Steuerhinterziehung strafbar machen.

Bestrafung

Für Steuerhinterziehung droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren, oder eine Geldstrafe. Auch ohne Vorsatz kann die Steuerverkürzung strafbar sein. Bei grober Fahrlässigkeit kommt eine Geldbuße wegen leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO) in Betracht. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Verjährung

Die Steuerhinterziehung verjährt in der Regel nach 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bei einer Steuerverkürzung von mind. 50.000 EUR erst nach 15 Jahren. Die Verjährung kann zudem unterbrochen oder gehemmt werden, wodurch sich die Verjährungsfrist deutlich verlängern kann.

Neben der strafrechtlichen Verjährungsfrist ist in diesem Zusammenhang noch die steuerrechtliche Verjährungsfrist, die sog. Festsetzungsverjährungsfrist, relevant. Diese gibt die Zeitspanne an, in der ein korrigierter Steuerbescheid ergehen kann. Die Frist beträgt bei Steuerhinterziehung zehn und bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.

Praxisfolge: Auch nach Ablauf der strafrechtlichen Verjährungsfrist von in der Regel fünf Jahren kann noch ein neuer Steuerbescheid erlassen werden. Es kommt dann zwar keine Geld- oder Freiheitsstrafe mehr in Betracht, aber die verkürzte Steuer muss trotzdem nachgezahlt werden.

Wer Steuern hinterzieht, der sollte bedenken, dass die Behörden bis zum Ablauf der Verjährungsfristen nachforschen können, zum Beispiel in Form einer Betriebsprüfung bei Unternehmen. Den Beschuldigten trifft bei dieser Prüfung eine Mitwirkungspflicht – er muss etwa Buchhaltungsunterlagen und Kontoauszüge vorlegen.

Selbstanzeige

Wenn die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Selbstanzeige erfüllt sind, kann diese eine Bestrafung wegen vorsätzlicher oder leichtfertiger Steuerverkürzung (§§ 371 Abs. 1, 378 Abs. 3 AO) verhindern. Die strafbefreiende Wirkung tritt allerdings nur ein, wenn der Steuerpflichtige die Selbstanzeige vollständig und rechtzeitig eingereicht hat.

Tipp: Eine Selbstanzeige sollte stets mithilfe eines Fachanwaltes für Steuerrecht erstellt werden. Die Selbstanzeige ist komplex und bei Fehlern scheidet eine Straffreiheit aus.

5. Das Wichtigste in Kürze

  • Die Meldung einer Steuerhinterziehung kann namentlich oder anonym erfolgen. Eine entsprechende Anzeige kann formlos per E-Mail, Brief oder Fax sowie über ein Online-Formular des Bundeszentralamtes für Steuern erstattet werden.
  • Die Meldung sollte bei dem Finanzamt erfolgen, das für die beschuldigte Person oder das beschuldigte Unternehmen zuständig ist. Alternativ kann sie auch an die entsprechende Landesfinanzbehörde oder das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen.
  • Wer sich mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert sieht, sollte sich unbedingt anwaltlich beraten und vertreten lassen. Ein Fachanwalt für Steuerrecht kann auch bei einer Selbstanzeige helfen, wenn diese im individuellen Fall in Betracht kommt.